02381 3780082
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite!
Unsere BeratungseinsĂ€tze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson fachliche UnterstĂŒtzung zu geben und eventuelle Pflegefehler zu vermeiden.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite!


Beratungseinsatz bei einem Pflegegrad
laut § 37 SGB XI Absatz 3
Wenn sich ein PflegebedĂŒrftiger fĂŒr die Pflege im hĂ€uslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder Bekannte entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse Anspruch auf Pflegegeld.
Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können sieht der Gesetzgeber vor, dass fĂŒr die pflegenden Angehörigen regelmĂ€Ăig BeratungseinsĂ€tze durch einen anerkannten Pflegedienst, wie uns, stattfinden.
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Ziel ist es, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht ĂŒberfordert sind und pflegefachliche UnterstĂŒtzung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. WĂ€hrend dieses BeratungsgesprĂ€chs werden z.B. Hilfestellungen zu Hebe- und Lagerungstechniken aufgezeigt, Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln beantwortet sowie Informationen ĂŒber Entlastungsmöglichkeiten vermittelt.

Wie hĂ€ufig wird ein Beratungseinsatz durchgefĂŒhrt?
- Die HĂ€ufigkeit der DurchfĂŒhrung von den BeratungseinsĂ€tzen, hĂ€ngt vom Pflegegrad der pflegebedĂŒrftigen Person ab. Bei Pflegegrad 2 & 3 muss der Beratungseinsatz einmal im Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 & 5 hingegen vierteljĂ€hrlich.

Wie hĂ€ufig wird ein Beratungseinsatz durchgefĂŒhrt?
- Die HĂ€ufigkeit der DurchfĂŒhrung von den BeratungseinsĂ€tzen, hĂ€ngt vom Pflegegrad der pflegebedĂŒrftigen Person ab. Bei Pflegegrad 2 & 3 muss der Beratungseinsatz einmal im Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 & 5 hingegen vierteljĂ€hrlich.

Wie teuer ist der Beratungseinsatz?
- Der Beratungseinsatz ist kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zustĂ€ndigen Beihilfestelle ĂŒbernommen.

Wie teuer ist der Beratungseinsatz?
- Der Beratungseinsatz ist kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zustĂ€ndigen Beihilfestelle ĂŒbernommen.

An wen kann man sich fĂŒr die DurchfĂŒhrung wenden?
- Unser examiniertes und entsprechend geschultes Personal kommt gerne fĂŒr eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 02381/ 3780082 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

An wen kann man sich fĂŒr die DurchfĂŒhrung wenden?
- Unser examiniertes und entsprechend geschultes Personal kommt gerne fĂŒr eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 02381/ 3780082 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartnerin

Regina Klein
Pflegeberatung
Mein Name ist Regina Klein und ich bin Ihre Ansprechpartnerin fĂŒr den Bereich der Pflegeberatung.
Aus Erfahrung weià ich, dass bei der Pflege eines Angehörigen viele Fragen aufkommen können. Damit lassen wir Sie nicht alleine.
Regina Klein
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Mein Name ist Regina Klein und ich bin Ihre Ansprechpartnerin fĂŒr den Bereich der Pflegeberatung.
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Aus Erfahrung weià ich, dass bei der Pflege eines Angehörigen viele Fragen aufkommen können. Damit lassen wir Sie nicht alleine.