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Ambulante Beatmungspflege

Die ambulante, häusliche Beatmungspflege ist Teil der ambulanten Intensivpflege. Sie kommt infrage für Menschen, die stunden- bzw. phasenweise oder 24 Stunden am Tag mit Hilfe beatmet werden müssen, aber nicht zwangsläufig auf einen Klinikaufenthalt angewiesen sind.
Durchgeführt wird diese ambulante Beatmungspflege von speziell dafür ausgebildeten Pflegedienst-Mitarbeitern, die hierfür neben einer dreijährigen Ausbildung in der Altenpflege, Krankenpflege oder als Pflegefachkraft eine besondere Fortbildung absolvieren. Diese Fortbildung zur Fachkraft für außerklinische Beatmung befähigt zur zuverlässigen Beatmungspflege im gewohnten häuslichen Umfeld.

Welche Erkrankungen erfordern eine häusliche Beatmung?

Auf eine phasenweise oder dauerhafte verlässliche externe Sauerstoffversorgung angewiesen sein können Menschen aufgrund von akuten und chronischen Erkrankungen oder nach schweren Unfällen. Zu den häufigsten Indikationen für eine ambulante Beatmung zählen folgende:

  • COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankungen)
  • Querschnittslähmung
  • Lungenmuskelschwäche
  • Tumore, insbesondere im Atmungstrakt
  • Schädel-Hirn-Trauma (beispielsweise nach schweren Unfällen)
  • Wachkoma
  • neurologische Erkrankungen: etwa ALS (amyotrophe Lateralsklerose) und MS (Multiple Sklerose)
  • Atembeschwerden durch starkes Übergewicht
  • Ausgeprägte Skoliose (Verkrümmung der Wirbelsäule)
  • Schlaganfall
  • sowie Geburtsfehler bei Neugeborenen

Die häusliche Beatmung stellt eine Alternative zur Beatmung in Kliniken dar und ist für Patienten mit einer höheren Lebensqualität verbunden, da sie sich trotz nötiger Beatmungshilfe in ihrer gewohnten Umgebung aufhalten können. So soll ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben trotz Erkrankung ermöglicht werden.

Welche Beatmungsmethoden stehen für die häusliche ambulante Beatmung zur Verfügung?

Bei der ambulanten Beatmungspflege kommen spezielle Beatmungsgeräte zum Einsatz, welche zum einen die Versorgung mit frischem Sauerstoff zuverlässig gewährleisten und zum anderen dafür sorgen, dass im Körper entstandenes Kohlenstoffdioxid entsorgt wird. Auf diese Weise ermöglichen sie ein physiologisches Gleichgewicht zwischen den Gasen im Organismus und verhindern Folgeschäden durch einen Sauerstoffmangel oder einen CO2-Überschuss.
Je nachdem, welche Grunderkrankung die externe Beatmung nötig macht, erfolgt diese entweder per invasive Beatmung, kurz IV, oder als nicht invasive Beatmung, kurz NIV.

Bei Patienten mit einer leicht ausgeprägten COPD, ALS oder MS im Anfangsstadium oder Atembeschwerden aufgrund von Übergewicht ist die nicht invasive Beatmung die Behandlungsoption der Wahl. Hierbei wird eine Gesichtsmaske aufgelegt, welche Mund und Nase bedeckt und den Gasaustausch von Sauerstoff und Kohlendioxid zeitweise übernimmt, beispielsweise in der Nacht während des Schlafens.

Ist die Erkrankung bereits ausgeprägter oder eine zwischenzeitliche eigene Atmung nicht oder nur sehr schwer möglich, stellt die invasive Beatmung eine sinnvolle und zielführende Therapieoption für Betroffene dar.
Dies ist etwa bei schwereren Verläufen der COPD der Fall, aber auch bei Tumoren, welche die Atemwege verlegen, Störungen im Atmungszentrum des Gehirns (etwa bei Querschnittslähmung) oder ALS und MS im fortgeschritteneren Erkrankungsstadium.
Bei der invasiven Beatmung erfolgt ein Luftröhrenausgang, ein sogenanntes Tracheostoma, mit einer Trachealkanüle, oder es wird ein Tubus durch die Luftröhre gelegt. Durch diese künstlich erzeugten Ausgänge der Atemwege kann die Atemfunktion zuverlässig unterstützt oder vollständig übernommen werden.

Alle Pflegeleistungen, die mit der Atempflege einhergehen, übernimmt unser häuslicher Pflegedienst sorgfältig, hygienisch und mit Kompetenz. Dazu zählen etwa das Absaugen des Sekrets aus der Lunge per Trachealkanüle, das Monitoring der Beatmungshilfen, den Wechsel der Trachealkanüle und gegebenenfalls notwendige Inhalationen. Nicht zuletzt hat der hygienische Umgang mit allen beteiligten Materialien und Geräten obere Priorität, um die Gesundheit der Betroffenen zu schützen.
Selbstverständlich zählt auch das Notfallmanagement zu den Kernkompetenzen der häuslichen Beatmungspflege, sodass auf etwaige Komplikationen bei der Beatmung schnell und fachgerecht eingegangen wird.

Voraussetzungen für die ambulante Beatmungspflege

Sie fragen sich, ob Ihre Angehörigen Gebrauch von der ambulanten Beatmungspflege im eigenen häuslichen Umfeld machen können?
Hierbei spielen drei große Faktoren eine wichtige Rolle:

  • die Notwendigkeit einer Beatmung
  • die häusliche Umgebung und
  • der eigene Wunsch des Patienten

Die ambulante Beatmungspflege wird nur vorgenommen, wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die diese aus ärztlicher Sicht nötig macht, und der Betroffene in einem gesundheitlich stabilen Zustand ist. Es muss ein Defizit vorliegen, das es dem Patienten nicht möglich macht, die Beschwerden selbst zu regulieren.
Das häusliche Umfeld muss zudem für die ambulante Pflege geeignet sein. Das bedeutet: Es muss ausreichend Platz und ein eigenes Zimmer für Beatmungsgeräte und ein Intensivpflege-Bett zur Verfügung stehen. Wichtig ist auch, dass die Räumlichkeiten behindertengerecht sind.
Schlussendlich sollte es auch der eigene Wunsch des Patienten sein, eine häusliche Beatmungspflege in Anspruch zu nehmen. In den allermeisten Fällen ist dies aber gegeben, da die ambulante Intensivpflege mit moderner, zuverlässiger Beatmungstechnik ein möglichst hochqualitatives Leben und die Aufrechterhaltung des gewohnten Alltags ermöglichen können, selbst wenn diese aufgrund von Erkrankungen erschwert sind.

Welche Probleme und Herausforderungen können bei der häuslichen Beatmung auftreten?

Je nachdem, welche Form der Beatmungstechnik angewandt wird, bestehen unterschiedliche Risiken und Nebenwirkungen.
Bei der invasiven Beatmung sind Reizungen und Druckgeschwüre an der Stelle möglich, an der die Trachealkanüle das Gewebe durchdringt. Auch Lungenentzündungen sind eine mögliche Komplikation. Das Risiko für solche Komplikationen halten wir jedoch möglichst gering, indem absolut sauber und gewissenhaft mit den Materialien gearbeitet wird. Bei kleinsten Anzeichen für Komplikationen, die mit geschultem Auge frühzeitig wahrgenommen werden, wird ein Arzt hinzugezogen.

Bei der nicht invasiven Beatmung, der NIV, kann es aufgrund der dem Gesicht aufliegenden Beatmungsmaske zu Entzündungen der Augen, Druckstellen und Druckgeschwüren des Gesichts oder zu einem Blähbauch kommen. Hier ist es besonders wichtig, dass die Maske absolut korrekt sitzt und regelmäßig einer Reinigung unterzogen wird. Auch solche Arbeiten können von Mitarbeitern des mobilen Pflegeteams übernommen oder den Angehörigen der Patienten ausführlich erklärt werden.

Auf lange Sicht besteht das Ziel oft darin, eine Entwöhnung von der Beatmungshilfe zu erreichen und dem Patienten zu zeigen, wie er zumindest zeitweise eigenständig und ohne Hilfsmittel atmen kann. Dafür ist eine Kooperation zwischen Angehörigen, mobiler Pflege, verschiedenen Fachärzten, Logopäden usw. besonders sinnvoll.

Finanzierungsmethoden: Wer zahlt für die häusliche Beatmungspflege?

Dank dem sogenannten Pflege-Neuausrichtungsgesetz können kranke Menschen im häuslichen Umfeld bleiben, selbst wenn sie einer intensiven Versorgung bedürfen. Gesetzlich geregelt ist, dass die Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine solche Intensivpflege beisteuern. Dies ist sowohl bei nur stundenweiser Beatmung als auch bei ständiger 24-Stunden-Beatmungspflege möglich. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass speziell hierfür geschultes Pflegepersonal eingesetzt wird. Zudem muss der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse der Patienten abschließen.

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