Bei der Behandlungspflege handelt es sich um medizinische Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person erbracht werden. Diese Leistungen werden in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt und dürfen ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften übernommen werden.
Ziel der Behandlungspflege ist es, ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen sicherzustellen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Was versteht man unter Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Tätigkeiten, die infolge einer Erkrankung notwendig sind und nicht vom Pflegebedürftigen selbst durchgeführt werden können. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist für die Inanspruchnahme der Behandlungspflege nicht erforderlich.
Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?
Zu den möglichen Leistungen der Behandlungspflege zählen – sofern ärztlich verordnet – unter anderem:
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Stellen und Verabreichen von Medikamenten
Injektionen (z. B. Insulin)
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Verbandswechsel und Wundversorgung
Dekubitusbehandlung
Inhalationen
Katheterpflege oder -wechsel
Medizinische Einreibungen
Einläufe
Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit anerkannt ist.
Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine Zuzahlung nach den Vorgaben des SGB V. Viele Personen – zum Beispiel chronisch Kranke, Schwangere oder Personen mit Zuzahlungsbefreiung – sind davon ganz oder teilweise befreit.
Wie lange kann diese Leistung in Anspruch genommen werden?
Die Dauer der Behandlungspflege richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person. Sie kann bei Bedarf verlängert werden, sofern weiterhin eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Krankenkasse zustimmt.
Wo wird die Behandlungspflege durchgeführt?
Behandlungspflege wird in der Regel im häuslichen Umfeld erbracht, also in der eigenen Wohnung oder im Haushalt von Angehörigen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung sicherzustellen und Arzt- oder Krankenhausbesuche möglichst zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Grundpflege umfasst unterstützende Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, An- und Auskleiden oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI und setzt in der Regel einen Pflegegrad voraus.
Behandlungspflege hingegen umfasst medizinische Maßnahmen, die ausschließlich auf ärztliche Verordnung erfolgen und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie ist eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V und unabhängig vom Pflegegrad.