Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Häusliche Intensivpflege: Was sollten Sie darüber wissen?

Die häusliche beziehungsweise außerklinische Intensivpflege richtet sich an Menschen mit einem besonders hohen medizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarf. Sie ermöglicht eine intensive Betreuung außerhalb des Krankenhauses – zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder in spezialisierten Wohngemeinschaften.

Ziel ist es, eine medizinisch sichere Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig ein möglichst selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Wann und für wen kommt ambulante Intensivpflege infrage?

Häusliche Intensivpflege kommt für Menschen infrage, die nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden müssen, jedoch weiterhin auf eine engmaschige medizinische Überwachung und Pflege angewiesen sind. Dies kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen der Fall sein:

  • eine angeborene oder erworbene Hirnschädigung, etwa Schädel-Hirn-Trauma
  • ALS
  • COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder eine andere Lungenerkrankung
  • Querschnittslähmung
  • Koma, Wachkoma
  • Mukoviszidose
  • Muskelerkrankungen wie Muskelatrophie, Muskeldystrophie
  • Krebserkrankungen
  • und viele weitere Erkrankungen

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegedienst, Angehörigen und gegebenenfalls dem Krankenhaus.

Welche Vorteile ergeben sich durch den Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege?

Ein spezialisierter Intensivpflegedienst stellt qualifiziertes Fachpersonal, das unter anderem folgende Aufgaben übernimmt:

  • Überwachung von Vitalfunktionen,

  • Beatmungspflege und Atemüberwachung,

  • Absaugen bei Tracheostoma,

  • Medikamentengabe und Injektionen,

  • Wundversorgung und Verbandswechsel,

  • Katheter- und Drainagenversorgung,

  • Unterstützung bei der Grundpflege,

  • Begleitung im Alltag und soziale Betreuung.

Der Umfang der Pflege richtet sich nicht pauschal, sondern nach dem individuell festgestellten medizinischen Bedarf.

Welche Kosten entstehen durch häusliche Intensivpflege und wie lassen sie sich decken?

Die außerklinische Intensivpflege ist seit 2023 eigenständig im § 37c SGB V geregelt.

  • Medizinisch notwendige Intensivpflegeleistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

  • Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistungen können – bei bestehendem Pflegegrad – über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

  • Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen (z. B. 10 % für maximal 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung).

Kosten für Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel:

  • Verbrauchspflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen),

  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Toilettenstühle können häufig leihweise oder mit geringer Zuzahlung genutzt werden.

Sonstige Kosten: Strom, Umbaumaßnahmen etc.

Bei medizinisch notwendigen Geräten (z. B. Beatmungsgeräte) kann ein erhöhter Stromverbrauch entstehen. Eine Kostenübernahme ist möglich, erfolgt jedoch nur nach Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse.

Für notwendige Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld (z. B. barrierefreies Bad) können Pflegebedürftige mit Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme erhalten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Beratung und Unterstützung

Die häusliche Intensivpflege erfordert eine individuelle Planung. Betroffene und Angehörige können sich neben den Pflege- und Krankenkassen auch bei uns beraten lassen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Versorgungsform zu finden und begleiten Sie bei den nächsten Schritten – mit dem Ziel einer sicheren und bedarfsgerechten Betreuung.

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