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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – was bedeutet das?

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, bspw. nach einem Schlaganfall, hat man als Beschäftigter das Recht bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren bzw. die Pflege für diesen Zeitraum zu übernehmen.

Wer kann eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?

Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens. Während dieser Zeit bleibt der Schutz der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. 

Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen sowie die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorgelegt werden.

Wie lange kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung dauern?

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann bis zu zehn Arbeitstage pro Pflegebedürftigem in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Es ist erforderlich, dass

  • es sich bei dem pflegebedürftigen Angehörigen um einen nahen Angehörigen handelt (z.B. Beispiel (Groß-) Eltern, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Geschwister, Kinder)
  • die Pflegebedürftigkeit plötzlich, also unvermittelt und unerwartet, auftritt
  • der pflegebedürftige Angehörige voraussichtlich die Pflegegrade 1 bis 5 zuerkannt bekommt
  • die Beschäftigten dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen
  • der Arbeitnehmer erhält keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während dieser Auszeit

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Bei dem Pflegeunterstützungsgeld handelt es sich um einen Ausgleich von der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt, welche in § 44a SGB XI gesetzlich verankert ist. Es ist vergleichbar mit dem Krankengeld, welches Eltern bekommen, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern. Als Brutto-Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die ärztliche Bescheinigung über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss dabei ebenfalls mit eingereicht werden. 

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss so schnell wie möglich gestellt werden, d. h. sobald sich die akute Pflegesituation abzeichnet.

Kann nur eine Person die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?

Nein, nahe Angehörige können die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von zehn Tagen auch untereinander aufteilen. 

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