Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens. Während dieser Zeit bleibt der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Beschäftigte sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Auf Verlangen kann eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangt werden.
- Wer kann eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?
- Wie lange kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung dauern?
- Welche Voraussetzungen sind nötig?
- Was ist das Pflegeunterstützunggeld?
- Wo muss der Antrag gestellt werden?
- Wann muss der Antrag gestellt werden?
- Kann nur eine Person die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?
Wer kann eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?
Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens. Während dieser Zeit bleibt der Schutz der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen sowie die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorgelegt werden.
Wie lange kann die kurzzeitige Arbeitsverhinderung dauern?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftigem Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Voraussetzung ist, dass:
es sich um einen nahen Angehörigen handelt (z. B. Eltern, Großeltern, Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister, Kinder),
die Pflegesituation unerwartet und akut eintritt,
die Freistellung erforderlich ist, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen,
der Arbeitgeber unverzüglich informiert wird.
Ein anerkannter Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung nach § 44a SGB XI. Es dient als finanzieller Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.
In der Regel beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bestand zuvor Anspruch auf Einmalzahlungen, kann es bis zu 100 % des Nettoentgelts betragen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person gestellt. Eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit muss in der Regel beigefügt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, sobald sich die akute Pflegesituation abzeichnet.
Kann nur eine Person die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen?
Ja. Mehrere nahe Angehörige können sich die maximal zehn Arbeitstage untereinander aufteilen, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.