Bei der Behandlungspflege werden ausschließlich medizinische Leistungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt. Dazu zählt z.B. die Vergabe von Medikamenten oder die Messung von Blutzucker. Diese Tätigkeiten dürfen nur von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden.
Die Grundpflege gehört laut SGB XI zu den Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Pflegepersonen helfen Pflegebedürftigen zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Zubereitung der Nahrung.
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind dazu verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz durch anerkannte Beratungsstellen oder anderen zugelassenen Pflegeeinrichtungen wahrzunehmen. Die Häufigkeit dieser Einsätze unterscheidet sich je nach Pflegegrad. Falls diese Beratungseinsätze nicht wahrgenommen werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen bzw. sogar gänzlich streichen.
Seit der Änderung des Pflegegesetzes im Jahr 2017 erhalten inzwischen viele Menschen mit einer geringen Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1, die nach dem alten System keinerlei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten.
Dekubitus wird im allgemeinen Volksmund auch als Wundliegen bezeichnet und ist vor allem ein Problem in der Pflege. Allein in Deutschland entwickeln fast 400.000 Menschen jährlich einen Dekubitus, so ist beinahe jeder dritte Patient in der ambulanten Pflege oder sogar jeder zweite Bewohner in einem Pflegeheim davon betroffen.
Beim anerkannten Pflegegrad 3 stehen den Pflegebedürftigen diverse finanzielle Zuschüsse seitens der Pflegekasse zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Außerdem stehen dem Pflegebedürftigen auch Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu. In welcher Höhe die Zuschüsse bei Pflegegrad 3 sind und welche weiteren Leistungen kostenlos beantragt werden können, haben wir im folgenden Ratgeberbeitrag zusammengefasst.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse zu. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In welcher Höhe die Zuschüsse bei Pflegegrad 2 sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.
Seit der Änderung des Pflegegesetzes im Jahr 2017 erhalten inzwischen viele Menschen mit einer geringen Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1, die nach dem alten System keinerlei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten.
Ab dem kommenden Jahr wird es in der Pflege nur noch eine generalistische Ausbildung geben, die die Bereiche der Alten-, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege zusammenfasst. Die ersten zwei Jahre lernen alle Auszubildenden dieselben Inhalte bevor im dritten Lehrjahr eine Spezialisierung möglich ist.
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, bspw. nach einem Schlaganfall, hat man als Beschäftigter das Recht bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren bzw. die Pflege für diesen Zeitraum zu übernehmen.