Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Pflege 2025: Das ändert sich

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Erleichterungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Änderungen umfassen sowohl häusliche als auch stationäre Pflege und beinhalten insbesondere lang erwartete Leistungserhöhungen, die bereits 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen wurden.

Pflegeleistungen: Erhöhung um 4,5% ab 1. Januar 2025

Zum Jahresbeginn steigen die meisten Pflegeleistungen um 4,5 %, wie im Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Anpassung betrifft unter anderem:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Wohngruppenzuschlag
  • Leistungen für stationäre Pflege

Die nächste reguläre Anpassung ist für Anfang 2028 vorgesehen, basierend auf der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.

Pflegegeld 2025: Erhöhte Beiträge für häusliche Pflege

Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn sie die Pflege selbst organisieren, z. B. durch Angehörige.

  • Pflegegrad 1: Keinen Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)
  • Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)
  • Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €)
  • Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)

Pflegesachleistungen 2025: Unterstützung durch ambulante Dienste

Pflegesachleistungen finanzieren ambulante Pflegedienste und werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.

  • Pflegegrad 1: Keinen Anspruch
  • Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)
  • Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)
  • Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)
  • Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)

Weitere Anpassungen im Überblick

  • Entlastungsbetrag: Von 125 € auf 131 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Von 40 € auf 42 € monatlich
  • Verhinderungspflege: Von 1.612 € auf 1.685 € jährlich
  • Kurzzeitpflege: Von 1.774 € auf 1.854 € jährlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Von 50 € auf 53 € monatlich

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 1. Juli 2025

Ab Mitte 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, um mehr Flexibilität zu schaffen. Der Betrag liegt bei 3.539 € jährlich. Gleichzeitig werden die bisherigen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Leistungen angeglichen.

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