Das Jahr 2025 brachte bedeutende Erleichterungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Änderungen umfassten sowohl häusliche als auch stationäre Pflege und beinhalteten insbesondere lang erwartete Leistungserhöhungen, die bereits 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen wurden. Die Änderungen von 2025 bleiben auch 2026 weitestgehend unverändert.
Pflegeleistungen: Höhe der Leistungen bleibt auf dem Niveau von 2025
Zum Jahresbeginn 2025 stiegen die meisten Pflegeleistungen um 4,5 %, wie im Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Anpassung betraf unter anderem:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Wohngruppenzuschlag
- Leistungen für stationäre Pflege
Die nächste reguläre Anpassung ist für Anfang 2028 vorgesehen, basierend auf der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.
Pflegegeld 2026: Gleichbleibende Beiträge für häusliche Pflege
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn sie die Pflege selbst organisieren, z. B. durch Angehörige.
- Pflegegrad 1: Keinen Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Pflegesachleistungen 2026: Unterstützung durch ambulante Dienste
Pflegesachleistungen finanzieren ambulante Pflegedienste und werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.
- Pflegegrad 1: Keinen Anspruch
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.299 €
Weitere Anpassungen im Überblick
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
- Verhinderungspflege: 1.685 € jährlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 € jährlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 4.180 € pro Maßnahme
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 53 € monatlich
- Bürokratieabbau: Ab 2026 sollen es weniger Pflichttermine für bestimmte Pflegegrade geben, sowie die Anträge der Verhinderungspflege sollen spätestens im folgenden Kalenderjahr gestellt werden.
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026
Seit Mitte 2025 wurde ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, um mehr Flexibilität zu schaffen. Der Betrag liegt bei 3.539 € jährlich. Gleichzeitig wurden die bisherigen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Leistungen angeglichen.