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Pflegegrad 1 bis 5 – Welche Leistungen stehen mir zu?

Seit der Änderung des Pflegegesetzes im Jahr 2017 erhalten inzwischen viele Menschen mit einer geringen Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1, die nach dem alten System keinerlei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten.

Auch wenn einem beim Pflegegrad 1 nicht allen Leistungen im vollem Umfang zur Verfügung stehen, lohnt es sich trotzdem einen Pflegegrad zu beantragen, um einige finanzielle Zuschüsse zu erhalten.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 stehen viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse zu. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In welcher Höhe die Zuschüsse sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.

Pflegegrad 1

Definition “Pflegegrad 1”

Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad auf der aktuell geltenden fünfstufigen Skala. Menschen mit diesem Pflegegrad besitzen daher nur eine „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Kriterien und Voraussetzungen

Um finanzielle Ansprüche geltend machen zu können muss zunächst ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Bei der Beantragung des Pflegegrades muss jedoch nicht angegeben werden, welcher Pflegegrad konkret beantragt wird.

Nach der Antragstellung wird der MDK bei gesetzlich Versicherten und der MEDICPROOF bei privat Versicherten einen Besuchstermin bei Ihnen zuhause vereinbaren.

Mit Hilfe des neuen Begutachtungsinstrument NBA wird die Pflegebedürftigkeit eingestuft. Wenn der Begutachtete zwischen 12,5 und 27 Punkten erhält, wird ihm der Pflegegrad 1 anerkannt. Je höher die Punktzahl, um so höher der Pflegegrad. 

Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde kann bis zu vier Wochen danach Einspruch eingelegt werden.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben weder Anspruch auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst noch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige, da sie ihren Alltag meistens noch sehr selbstständig bewältigen können.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Pflegeversicherten mit Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zur Verfügung. Dieses Geld können sie z. B. für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen.

Außerdem kann das Geld für

  • die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige,
  • oder einen Alltagsbegleiter, mit dem man gemeinsam einkaufen oder spazieren geht,
  • oder die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe ausgegeben werden.

Kurzzeitpflege

Pflegeversicherte haben erst ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege

Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse zur Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit ihrer pflegenden Angehörigen.

Stationäre Tagespflege- und Nachtpflege

Pflegeversicherten mit Pflegegrad 1 steht kein extra Geld für die Tages- oder Nachtpflege zu, sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125€ dafür verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Für den altersgerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses stehen allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad einmalig ein Zuschuss von bis zu 4.000€ zu. Dieser Zuschuss kann bspw. für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers eingesetzt werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Zeit ändern sollte, kann es unter Umständen sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.

Medizinsche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad erhalten zum einen eine Förderung von 40€ pro Monat für den Kauf von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Außerdem werden auch Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie z.B. einem Hausnotruf mit bis zu 23€ pro Monat von der Pflegekasse unterstützt.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine Beratung für den altersgerechten Wohnungsumbau oder für eine bessere pflegerische Versorgung. Außerdem übernimmt die Pflegekasse die Kosten für regelmäßige Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte. 

Rentenbeitragszahlung für Pflegepersonen

Zudem sollten Pflegepersonen, sich Menschen mit Pflegegrad 1 unterstützen keine Rentenbeitragszahlungen zur Rentenversicherung von der Pflegekasse erhalten. Dies ist erst ab Pflegegrad 2 möglich.

Definition “Pflegegrad 2”

Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala. Pflegebedürftige, die diesen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, können ihren Alltag nur mit „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.

Kriterien und Voraussetzungen

Wer einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt, wird zuhause durch einen Mitarbeiter des MDK bzw. des MEDICPROOF in seinen sechs Aktivitätsbereichen begutachtet. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte vergeben. Als Voraussetzung für den Pflegegrad 2 muss der Gutachter insgesamt zwischen 27 und 47,5 Punkten vergeben haben.

Pflegebedürftige, die vor der Änderung des Pflegegesetzes Pflegestufe 0 oder 1 hatten wurden ohne eine erneute Begutachtung in den Pflegegrad 2 überführt.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben monatlich Anspruch auf 316€ Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde bzw. auf 689€ für Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Genauso wie bei allen anderen Pflegegraden stehen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ein Entlastungsbeitrag von monatlich 125€ zur Verfügung. Das Geld kann bspw. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter ausgegeben werden.

Kurzzeitpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss, stehen ihm von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung.  

Wer keine Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen nutzt, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen.

Außerdem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes in Höhe von 158€ pro Monat.

Verhinderungspflege

Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für höchstens 28 Tage pro Jahr.

Während der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 158€ pro Monat gezahlt.

Wer keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen pro Jahr die Verhinderungspflege nutzen, die mit bis zu 2.418€ pro Jahr von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Tagespflege

Pflegeversicherten mit Pflegegrad 2 steht kein extra Geld für die Tages- oder Nachtpflege zu, sie können jedoch den monatlichen Betrag der Pflegesachleistungen von 689€ dafür verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Für den altersgerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 einmalig ein Zuschuss von bis zu 4.000€ zu. Dieses Geld kann z.B. für den Umbau des Badezimmers oder für den Einbau eines Treppenlifts eingesetzt werden. Falls sich der Hilfebedarf im Laufe der Zeit ändern sollte, kann es unter Umständen sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.

Medizinsche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem können Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 können kostenlos Beratungstermine für eine optimierte pflegerische Versorgung oder für den altersgerechten Wohnungsumbau.

Definition “Pflegegrad 3”

Der Pflegegrad 3 ist der mittlere Pflegegrad auf der derzeit geltenden fünfstufigen Skala. Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag nur mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.

Kriterien und Voraussetzungen

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad kommen die Gutachter des MDK bzw. des MEDICPROOF zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen Hilfe benötigt wird. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte in sechs unterschiedlichen Modulen vergeben. Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden müssen die Gutachter eine Punktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten ermitteln.

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegraden wurden 2017 Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 automatisch, als ohne eine erneute Begutachtung, in den Pflegegrad 3 überführt.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten pro Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298€ und Pflegegeld in Höhe von 545€, je nachdem ob sie von Angehörigen oder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.  

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Durch die Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags stehen allen Pflegebedürftigen 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern zur Verfügung, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Kurzzeitpflege

Wenn Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, stehen ihnen von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung.  

Falls in demselben Jahr das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr ausgegeben werden.

Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes, sprich 272,50€ pro Monat beziehen.

Verhinderungspflege

Für die Verhinderungspflege gewähren die Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 3 bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen einen finanziellen Zuschuss von 1.612€, für maximal 28 Tage pro Jahr.

Wer im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen die Verhinderungspflege nutzen, die mit bis zu 2.418€ von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Während der Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 272,50€ pro Monat gezahlt.

Tagespflege

Die Gelder für die Tages- und Nachtpflege orientieren sich an den Pflegesachleistungen. Da Pflegeversicherte mit Pflegegrad 3 monatlich 689€ an Geld für Pflegesachleistungen zur Verfügung haben, können sie dieses auch für die Tages- oder Nachtpflege verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Jedem Pflegebedürftigem mit anerkanntem Pflegegrad stehen 4.000€ für den altersgerechten Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses zu, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Von dem Geld kann bspw. ein Treppenlift eingebaut oder das Bad barrierefrei umgebaut werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändern sollte, kann es sogar sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.

Medizinsche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem können Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Im Leistungsumfang bei Pflegegrad 3 sind ebenfalls die Beratungsbesuche enthalten, bei der über eine bessere pflegerische Versorgung oder dem altersgerechten Wohnungsumbau gesprochen werden kann.

Definition “Pflegegrad 4”

Der Pflegegrad 4 ist der zweitschwerste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala, weshalb Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad ihren Alltag nur mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen können.

Kriterien und Voraussetzungen

Die Gutachter des MDK bzw. des MEDICPROOF bei privat Versicherten kommen nach der Antragstellung zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen derjenige Hilfe benötigt wird.

Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte in sechs unterschiedlichen Modulen (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) vergeben. Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen die Gutachter bei ihrer Beobachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt haben.

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegraden wurden 2017 Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 sowie Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Es war also keine erneute Begutachtung notwendig.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 stehen pro Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612€ und Pflegegeld in Höhe von 728€ zu, je nachdem ob sie von Angehörigen oder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Durch die Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags stehen allen Pflegebedürftigen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades, 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Wenn Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind stehen ihnen von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung. Dies kann z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein.

Falls in demselben Jahr das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr ausgegeben werden.

Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes, also 364€ pro Monat beziehen.

Falls in demselben Jahr das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr ausgegeben werden.

Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes, sprich 272,50€ pro Monat beziehen.

Verhinderungspflege

Für die Verhinderungspflege, also bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen, gewähren die Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 4 einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr.

Wer im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen die Verhinderungspflege nutzen, die mit bis zu 2.418€ von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Während der Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 364€ pro Monat gezahlt.

Tagespflege

Die Gelder für die Tages- und Nachtpflege orientieren sich an der Höhe der Pflegesachleistungen. Da Pflegeversicherte mit Pflegegrad 4 monatlich 1.612€ für Pflegesachleistungen zur Verfügung haben, können sie dieses auch für die Tages- oder Nachtpflege verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Jedem Pflegebedürftigem mit anerkanntem Pflegegrad stehen 4.000€ für den altersgerechten Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses zu, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Von dem Geld kann bspw. ein Treppenlift eingebaut oder das Bad barrierefrei umgebaut werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändern sollte, kann es sogar sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.

Medizinsche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem werden die Kosten für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Im Leistungsumfang bei Pflegegrad 4 sind ebenfalls die Beratungsbesuche enthalten, bei der über eine bessere pflegerische Versorgung oder dem altersgerechten Wohnungsumbau gesprochen werden kann.

Definition “Pflegegrad 5”

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad auf der derzeit geltenden fünfstufigen Skala. Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag nur mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.

Kriterien und Voraussetzungen

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad kommen die Gutachter des MDK bzw. des MEDICPROOF zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen Hilfe benötigt wird. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte in sechs unterschiedlichen Modulen vergeben. Um in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden müssen die Gutachter eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten ermitteln.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten pro Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995€ und Pflegegeld in Höhe von 901€, je nachdem ob sie von Angehörigen oder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Durch die Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags stehen allen Pflegebedürftigen 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern zur Verfügung, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Kurzzeitpflege

Wenn Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, stehen ihnen von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung.

Falls in demselben Jahr das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr ausgegeben werden.

Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes, sprich 450,50€ pro Monat beziehen.

Verhinderungspflege

Für die Verhinderungspflege, also bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen, gewähren die Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 5 einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr.

Wer im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen die Verhinderungspflege nutzen, die mit bis zu 2.418€ von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Während der Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 364€ pro Monat gezahlt.

Tagespflege

Die Gelder für die Tages- und Nachtpflege orientieren sich an den Pflegesachleistungen. Da Pflegeversicherte mit Pflegegrad 5 monatlich 1.995€ an Geld für Pflegesachleistungen zur Verfügung haben, können sie dieses auch für die Tages- oder Nachtpflege verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Jedem Pflegebedürftigem mit anerkanntem Pflegegrad stehen 4.000€ für den altersgerechten Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses zu, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Von dem Geld kann bspw. ein Treppenlift eingebaut oder das Bad barrierefrei umgebaut werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändern sollte, kann es sogar sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.

Medizinsche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem werden die Kosten für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Im Leistungsumfang bei Pflegegrad 5 sind ebenfalls die Beratungsbesuche enthalten, bei der über eine bessere pflegerische Versorgung oder dem altersgerechten Wohnungsumbau gesprochen werden kann.

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