Wenn ein Pflegebedürftiger den Pflegegrad 4 anerkannt bekommen hat, stehen ihm diverse finanzielle Zuschüsse seitens der Pflegekasse zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, sowie die Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Zudem stehen Pflegebedürftigen auch Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu. In welcher Höhe die Zuschüsse bei Pflegegrad 4 sind und welche weiteren Leistungen kostenlos beantragt werden können, haben wir im folgenden Ratgeberbeitrag zusammengefasst.
- Definition "Pflegegrad 4"
- Kriterien und Voraussetzungen
- Wie viel Geld steht mir zu?
- Pflegesachleistungen und Pflegegeld
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
Definition “Pflegegrad 4”
Der Pflegegrad 4 ist der zweitschwerste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala, weshalb Pflegeversicherte mit diesem Pflegegrad ihren Alltag nur mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen können.
Kriterien und Voraussetzungen
Die Gutachter des MDK bzw. des MEDICPROOF bei privat Versicherten kommen nach der Antragstellung zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen derjenige Hilfe benötigt wird.
Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte in sechs unterschiedlichen Modulen (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) vergeben. Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen die Gutachter bei ihrer Beobachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten ermittelt haben.
Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegraden wurden 2017 Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 sowie Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Es war also keine erneute Begutachtung notwendig.
Wie viel Geld steht mir zu?
Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 stehen pro Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612€ und Pflegegeld in Höhe von 728€ zu, je nachdem ob sie von Angehörigen oder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Durch die Vereinheitlichung des Entlastungsbeitrags stehen allen Pflegebedürftigen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades, 125€ pro Monat für den Einsatz von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern zur Verfügung.
Kurzzeitpflege
Wenn Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind stehen ihnen von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung. Dies kann z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein.
Falls in demselben Jahr das Geld für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr ausgegeben werden.
Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes, also 364€ pro Monat beziehen.
Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege, also bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen, gewähren die Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 4 einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für maximal 28 Tage pro Jahr.
Wer im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen die Verhinderungspflege nutzen, die mit bis zu 2.418€ von der Pflegekasse bezuschusst wird.
Während der Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 364€ pro Monat gezahlt.
Tagespflege
Die Gelder für die Tages- und Nachtpflege orientieren sich an der Höhe der Pflegesachleistungen. Da Pflegeversicherte mit Pflegegrad 4 monatlich 1.612€ für Pflegesachleistungen zur Verfügung haben, können sie dieses auch für die Tages- oder Nachtpflege verwenden.
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Jedem Pflegebedürftigem mit anerkanntem Pflegegrad stehen 4.000€ für den altersgerechten Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses zu, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Von dem Geld kann bspw. ein Treppenlift eingebaut oder das Bad barrierefrei umgebaut werden. Wenn sich der Hilfebedarf im Laufe der Jahre ändern sollte, kann es sogar sein, dass der Zuschuss erneut bewilligt wird.
Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem werden die Kosten für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.
Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
Im Leistungsumfang bei Pflegegrad 4 sind ebenfalls die Beratungsbesuche enthalten, bei der über eine bessere pflegerische Versorgung oder dem altersgerechten Wohnungsumbau gesprochen werden kann.