Rufen Sie uns an:

Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Pflegehilfsmittel – was ist das?

Hygiene spielt in der Pflege eine zentrale Rolle, weshalb Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel haben. Diese Pflegehilfsmittel sollen den Alltag des Pflegebedürftigen bzw. des pflegenden Angehörigen erleichtern. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, egal ob Kind, Erwachsener oder Senior. Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt aktuell bis zu 40 Euro monatlich.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Generell unterscheidet man dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel länger nutzbar, Pflegebedürftige können sich diese häufig zuzahlungsfrei von der Pflegekasse ausleihen. Teilweise müssen Pflegebedürftige jedoch Zuzahlungen von 10 % des Kaufpreises leisten, maximal allerdings 25 Euro pro technischem Hilfsmittel. Zu diesen Hilfsmitteln zählen unter anderem elektrisch verstellbare Pflegebetten, ein Toilettenstuhl oder ein Badewannenlifter.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind hingegen aus hygienischen Gründen oder aufgrund der Beschaffenheit ihres Materials nur zum Einmalgebrauch gedacht. Dazu zählen Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Was zählt zu den Pflegehilfsmittel?

Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind Hilfsmittel zum Verbrauch gelistet, bei denen die Kassen die Kosten übernehmen. Dazu zählen:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzbekleidung/-schürzen
  •  Bettschutzeinlagen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt,
  • die pflegebedürftige Person zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-WG lebt,
  • Angehörige, Freunde oder Bekannte den Pflegebedürftigen pflegen.

Durch diesen Anspruch können Sie im Jahr bis zu 480 Euro sparen.

Die Genehmigung des Antrags erfolgt normalerweise innerhalb von vier Wochen.

Wer zahlt die Kosten?

Pflegeversicherte bzw. ihre Angehörigen benötigen keine ärztliche Bescheinigung, um die Kosten erstattet zu bekommen, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen.

Was machen privatversicherte Personen?

Privatversicherte Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen bekommen die Rechnung für die monatlichen Pflegehilfsmittel nach Hause geschickt. Sie müssen diese dann direkt an die private Pflegeversicherung weiterleiten um die Erstattung zu bekommen.

Personen, die Beihilfe berechtigt sind, können sich das Geld für die Pflegehilfsmittel über den Beihilfebemessungssatz voll erstatten lassen.

Was kann man tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel ablehnt, kann es Sinn machen, sich persönlich nach dem Grund der Ablehnung zu erkundigen.

Muss jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden?

Nein, der Pflegebedürftige muss nicht jeden Monat einen neuen Antrag stellen. Wenn die Pflegekasse einen Antrag bewilligt hat, läuft er ohne eine Frist.

Besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel auch wenn die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt?

Definitv ja! Viele ist nicht bewusst, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in erster Linie für die pflegebedürftige Person und den Angehörigen ist. Es soll zur Unterstützung der Hygiene und Pflege zu Hause dienen. Der Pflegedienst bringt normalerweise seine Pflegehilfsmittel selbst mit.

Wo kann man die Pflegehilfsmittel kaufen?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie selber in lokalen Sanitätshäusern, Apotheken oder Drogerien kaufen.

Einfacher und komfortabler ist es jedoch, wenn Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Online-Dienstleister bestellen. Dort können Sie dann ein auf die Pflegebedürfnisse zugeschnittenes Paket auswählen, dass Ihnen monatlich nach Hause gesendet wird. Die Pakete sind so konzipiert, dass sie die Kosten von 40€ nicht übersteigen. Außerdem können Sie die Inhalte monatlich ändern, falls von einem Hilfsmittel noch genügend vorhanden ist.

Ein weiterer Vorteil des Online-Dienstleisters ist, dass er sowohl die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse vor der ersten Lieferung übernimmt als auch die Verrechnung. Dazu bekommen Sie das entsprechende Formular vorab zugeschickt, welches Sie lediglich unterschrieben an den Online-Dienstleister zurückschicken müssen. Es entstehen keine weiteren Kosten, zudem geht man keine vertragliche Bindung ein. Der Pflegebedürftige kann das Paket mit den Pflegehilfsmitteln jederzeit abbestellen, wenn er es nicht mehr benötigt.

SIE HABEN FRAGEN?

WIR HELFEN IHNEN GERNE.