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Pflegehilfsmittel – was ist das?

Hygiene spielt in der häuslichen Pflege eine zentrale Rolle. Pflegebedürftige Menschen haben daher einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sollen den Pflegealltag erleichtern und sowohl die pflegebedürftige Person als auch pflegende Angehörige oder andere unterstützende Personen entlasten.

Der Anspruch besteht für alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, – unabhängig vom Alter. Die Pflegekasse übernimmt hierfür Kosten von bis zu 42 € pro Monat.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern und zu einer sicheren sowie hygienischen Versorgung im häuslichen Umfeld beitragen. Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.

Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel für eine längerfristige Nutzung vorgesehen. Sie werden von der Pflegekasse häufig leihweise und zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. Werden technische Pflegehilfsmittel gekauft, kann eine Zuzahlung von 10 % des Kaufpreises anfallen, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Zu diesen Hilfsmitteln zählen beispielsweise elektrisch verstellbare Pflegebetten, Toilettenstühle oder Badewannenlifter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit für den Einmal- oder kurzfristigen Gebrauch bestimmt. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Was zählt zu den Pflegehilfsmittel?

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen bestimmte Produkte, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:

• Einmalhandschuhe
• Mundschutz
• Desinfektionsmittel
• Schutzbekleidung oder Schutzschürzen
• Bettschutzeinlagen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt hierfür Kosten von bis zu 42 € pro Monat, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt, zum Beispiel in der eigenen Wohnung, im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft.

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, andere private Personen oder zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Insgesamt können Pflegebedürftige dadurch Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 504 € pro Jahr erhalten.

Die Genehmigung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Wer zahlt die Kosten?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse stellen.

Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze von 42 Euro. Die Abrechnung kann entweder über eine Kostenerstattung nach dem Kauf oder – bei vielen Anbietern – direkt zwischen Pflegekasse und Anbieter erfolgen.

Was machen privatversicherte Personen?

Privatversicherte Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige erhalten in der Regel eine Rechnung für die monatlichen Pflegehilfsmittel. Diese wird anschließend bei der privaten Pflegeversicherung zur Erstattung eingereicht.

Beihilfeberechtigte Personen können die Kosten für Pflegehilfsmittel zusätzlich im Rahmen ihres individuellen Beihilfebemessungssatzes geltend machen.

Was kann man tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel ablehnt, kann es Sinn machen, sich persönlich nach dem Grund der Ablehnung zu erkundigen.

Muss jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden?

Nein, der Pflegebedürftige muss nicht jeden Monat einen neuen Antrag stellen. Wenn die Pflegekasse einen Antrag bewilligt hat, läuft er ohne eine Frist.

Besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel auch wenn die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt?

Definitv ja! Viele ist nicht bewusst, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in erster Linie für die pflegebedürftige Person und den Angehörigen ist. Es soll zur Unterstützung der Hygiene und Pflege zu Hause dienen. Der Pflegedienst bringt normalerweise seine Pflegehilfsmittel selbst mit.

Wo kann man die Pflegehilfsmittel kaufen?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können selbstständig in Apotheken, Sanitätshäusern oder Drogerien erworben werden. Die Kosten können nach Genehmigung des Antrags bei der Pflegekasse erstattet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel über spezialisierte Online-Anbieter zu beziehen. Diese stellen häufig monatliche Pflegehilfsmittel-Pakete zusammen, die auf den individuellen Bedarf abgestimmt sind und im Rahmen der monatlichen Kostenübernahme von bis zu 42 € liegen. In vielen Fällen können die enthaltenen Produkte regelmäßig angepasst werden.

Einige Online-Anbieter übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung sowie die Abrechnung mit der Pflegekasse. Hierfür erhalten Pflegebedürftige in der Regel ein Formular, das unterschrieben zurückgesendet werden muss. Die konkreten Leistungen, Vertragsbedingungen und Kündigungsmöglichkeiten können je nach Anbieter unterschiedlich geregelt sein.

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