Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Pflegesachleistungen – Was ist das?

Anders als man es aufgrund des Wortlautes vermuten mag, handelt es sich bei den so genannten Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) nicht um tatsächliche Dinge oder Sachen. Als Pflegesachleistung bezeichnet man grundsätzlich die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und zur Entlastung deren Angehörigen.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben pflegebedürftige Personen, sofern diese mindestens einen durch die Pflegekasse festgestellten Pflegegrad 2 haben.

Liegt dieser vor, übernimmt die Pflegekasse (gestaffelt je nach Höhe des Pflegegrades) die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen der ambulanten Pflege für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hauswirtschaft im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge (pro Monat).

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Die gesetzlichen Höchstbeträge werden regelmäßig angepasst und von der Pflegekasse festgelegt.

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, zum Beispiel für Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder – je nach Pflegegrad – auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes.

Achtung:
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen den Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI einsetzen, etwa für die Unterstützung beim Waschen oder Ankleiden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag hingegen auch für körperbezogene Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst verwenden.

'Sachleistungen

Wann bekommt man die Pflegesachleistungen?

Neben einem von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrad 2 bis 5 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können:

• Die Pflegesachleistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt worden sein.

• Die pflegerische Versorgung im Rahmen der Pflegesachleistungen muss im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person stattfinden. Als Häuslichkeit gelten dabei nicht nur die eigene Wohnung oder das eigene Haus, sondern auch die Wohnung von Angehörigen oder eine Einrichtung des betreuten Wohnens.

• Pflegesachleistungen und Leistungen der häuslichen Krankenpflege dürfen nicht für dieselben pflegerischen Tätigkeiten gleichzeitig abgerechnet werden. Eine parallele Inanspruchnahme unterschiedlicher Leistungen aus Kranken- und Pflegeversicherung ist jedoch grundsätzlich möglich, sofern keine Doppelversorgung vorliegt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Leistungen, die direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden.

Das Pflegegeld hingegen ist eine reine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht, um sein selbst beschafftes Pflegepersonal zu bezahlen. In der Regel erhalten pflegende Angehörige das Pflegegeld.

Wo und wie werden die Pflegesachleistungen beantragt?

Pflegesachleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder bei vielen Pflegekassen auch online gestellt werden.

Im Rahmen der Antragstellung gibt die pflegebedürftige Person an, in welcher Form die Pflege erfolgen soll – also ob eine ambulante Versorgung im häuslichen Umfeld vorgesehen ist oder eine stationäre Pflege.

Zudem wird festgelegt, welche Leistungsart in Anspruch genommen werden soll: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen erfolgt. Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt.

Werden Pflegebedürftige sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, kann eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragt werden.

Wie werden die Pflegesachleistungen abgerechnet?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegesachleistungen bis zum gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem ambulanten Pflegedienst.

Übersteigen die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen den monatlichen Höchstbetrag, muss die pflegebedürftige Person den darüber hinausgehenden Betrag als Eigenanteil selbst tragen.

Wird eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt, rechnet die Pflegekasse die erbrachten Sachleistungen ebenfalls direkt mit dem Pflegedienst ab. Auf Grundlage dieses Abrechnungsanteils ermittelt die Pflegekasse anschließend den prozentualen Anteil des Pflegegeldes, der der pflegebedürftigen Person noch zusteht. Die Auszahlung des Pflegegeldes kann daher zeitlich nachgelagert erfolgen.

Ab wann werden die Sachleistungen der Pflegeversicherung bezahlt?

Wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt und mindestens Pflegegrad 2 erteilt wurde, zahlt die Pflegekasse das Sachgeld rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Jedoch müssen Sie die entstandenen Kosten zwischen dem Tag der Antragstellung und der endgültigen Genehmigung zunächst selber tragen.

Falls Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, Sie aber bereits Pflegesachleistungen beansprucht haben, müssen Sie diese selbst tragen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruchs gegen die Ablehnung des Pflegegrades einzulegen.

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