Jeder Mensch kann zu jeder Zeit pflegebedürftig werden. Allerdings steigt mit höherem Alter die Wahrscheinlichkeit eines Tages auf Pflege und Betreuung angewiesen zu sein. Da scheint es zum Teil schwer verständlich zu sein, dass viele Menschen das Thema Pflege von sich fernhalten. Dies wird immer wieder deutlich, wenn ein Pflegefall in einer Familie plötzlich eintritt und die Angehörigen und Nahestehenden oft sehr ratlos sind. Es beginnt bereits mit den ersten Informationen und Beratungen. Die wenigsten Angehörigen wissen, wo sie bei Eintritt eines Pflegefalls eine Beratung, Unterstützung und Hilfe erhalten. Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um mit der plötzlich eingetretenen Pflegesituation richtig umzugehen.
Beratung
Wenn plötzlich der Pflegefall eingetreten ist, benötigen Sie umfangreiche Informationen, um die Pflege, Betreuung und Versorgung zu planen und zu organisieren. Sie benötigen am Anfang eine umfassende und unabhängige Beratung zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme von verschiedenen Leistungen. Es stehen Ihnen zu diesem Zweck folgende Institutionen zur Verfügung, die Ihnen Ihre Fragen beantworten:
- Der nächste Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. (https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home)
- Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
- Der Sozialdienst der Krankenhäuser bei Krankenhausaufenthalt.
- Die unabhängige Patientenberatung. (https://www.patientenberatung.de)
- Der Online-Ratgeber Pflege des Bundesministerium für Gesundheit. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/beratung-im-pflegefall.html)
- Der behandelnde Hausarzt des Pflegebedürftigen.
- Erst nach einer umfassenden Beratung ist eine optimale Koordination der für die Versorgung des Pflegefalls notwendigen sozialen und pflegerischen Angebote für Sie möglich.
Begutachtung Pflegegrad
Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag auf Begutachtung des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zeitnah beantragt wird. Bis zur Begutachtung sollten Sie die Verrichtungen und den Aufwand in der Pflege und Betreuung in einem Pflegetagebuch niederschreiben. So belegen Sie bei der Begutachtung nicht nur Ihre Tätigkeiten, sondern auch Ihre Zeit und den Aufwand bei der Anleitung und Beaufsichtigung. Der Begutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung kann sich somit ein gutes Bild zum Pflegebedürftigen machen und seinen Hilfebedarf besser einschätzen.
Sollte beim ersten Mal der Pflegegrad nicht zuerkannt werden, gehen Sie bitte schriftlich in den Widerspruch. Nach dem Widerspruch wird ein anderer Begutachter die Pflegesituation einschätzen.
Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfen
Falls Sie als Angehöriger die Pflege und Betreuung anfangs allein übernehmen, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie unter Umständen für den Pflegebedürftigen an 7 Tagen in der Woche für jeweils 24 Stunden am Tag da sein müssen. Ihr Alltag muss neu strukturiert und auf die Pflegesituation ausgerichtet werden. Sollten Sie berufstätig sein, kommt nun zusätzlich die Arbeit in der Pflege hinzu. Ihr Zeitbudget für Ihre eigenen persönlichen Dinge ist dadurch sehr begrenzt. Der Pflegebedürftige erhält für diese Leistungen Pflegegeld, welches er für die Sicherstellung der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung durch Sie einsetzen kann.
Der Pflegebedürftige kann andererseits ab Pflegegrad 2 auch einen häuslichen, pflegefachlichen Dienst mit der Pflege, Betreuung und Hilfen in der Hauswirtschaft beauftragen. Der anerkannte Pflegedienst, den Sie und der Pflegebedürftige ausgewählt haben, rechnet dann seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse über Pflegesachleistungen ab.
Eine dritte Variante ist, wenn der Pflegebedürftige die Pflegegeld- und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung wählt. Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er darüber hinaus einen Teil des Pflegegeldes.
Pflegende Angehörige werden oft von dem schlechten Gewissen geplagt, wirklich ausreichend für den Pflegebedürftigen getan zu haben. Das gleiche Problem besteht außerdem auch gegenüber der eigenen Familie, des eignen Partners. Durch den Pflegefall verändert sich häufig auch das persönliche Verhältnis zum pflegebedürftigen Angehörigen, da die Pflege einfach alltagsbestimmend wird. Zudem führen verschiedene Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe zu Persönlichkeitsveränderungen beim Pflegebedürftigen. Ihre eigenen spontanen Möglichkeiten und Freiräume gehen verloren. Sie müssen zusätzlich die Aufgaben erledigen, die Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied oder pflegebedürftiger Partner sonst erfüllt hat.
Daher lassen Sie sich helfen! Nehmen Sie Unterstützungsangebote an!
Pflegefall Zuhause
Viele Wohnungen sind nicht für Pflegebedürftige gebaut und ausgestattet. Die Wohnräume sind zu klein, die Türen zu schmal, Türschwellen und Stolperfallen sind vorhanden. Zudem ist der Sanitärbereich zu klein und verfügt über keine barrierefreie Dusch- oder Bademöglichkeit. Es fehlen Haltegriffe und Treppen und Stufen werden unüberwindbar.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie sich einige Fragen stellen:
- Ist die Pflege und Betreuung des Pflegefalls über einen längeren Zeitraum möglich?
- Bei Demenz: Ist die Wohnung sicher und für eine gute Orientierung des Demenzkranken ausgestattet
- Muss die Wohnung aufgrund des plötzlich eingetretenen Pflegefalls barrierefrei umgebaut werden?
- Kann der Pflegebedürftige die Wohnung gut erreichen oder sind Hilfsmittel, wie ein Treppenlift, notwendig?
- Kann der Pflegebedürftige in der Wohnung wohnen bleiben oder muss ein Umzug geplant werden?
Pflege und Beruf
Eine besondere Situation besteht, wenn die Berufstätigkeit und der plötzliche Pflegefall des nahestehenden Angehörigen zusammentreffen. Das war über viele Jahrzehnte ein großes Problem. Der Gesetzgeber hat jedoch nun Möglichkeiten entwickelt, die der Situation in der Familie mit einem Pflegefall helfen. Als pflegender Angehöriger können Sie Pflegezeit, Familienpflegezeit und eine kurzzeitige Verhinderung gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Dabei muss der Pflegebedürftige zur Familie gehören und Ehepartner, Elternteil, Geschwister, Kind, Schwager oder Schwägerin sein.
- Kurzzeitige Verhinderung: Sie können sich bis zu 10 Tagen im Kalenderjahr unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen.
- Familienpflegezeit: Sie können als Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre aus dem Berufsleben aussteigen, um Ihren Angehörigen zu pflegen.
- Pflegezeit: Bei Pflegezeit können Sie sich bis zu 6 Monate freistellen lassen oder entsprechend Ihres Pflegeaufwandes in die Teilzeitarbeit wechseln.
Organisatorische Fragen zur Pflege, Betreuung und Versorgung
Für die Organisation der häuslichen Pflege sind einige Dinge zu beachten:
- Wie ist die hauswirtschaftliche Versorgung abgedeckt?
- Wer kümmert sich um die Mahlzeiten?
- Wird selbst gekocht oder „Essen auf Rädern“ genutzt?
- Wer reinigt die Wohnung und wer wäscht die Wäsche?
- Welcher häusliche Pflegedienst wird beauftragt?
- Welche Nahestehenden helfen bei der Pflege, Betreuung und Versorgung regelmäßig mit?
- Besteht ein Kontakt zu einer Apotheke, die Medikamente ausliefert?
- Gibt es Nachbarn oder Ehrenamtliche, die diese Situation unterstützen?
- Zu welchen Fachärzten und Kliniken besteht der Kontakt?
- Wer übernimmt gegebenenfalls die physiotherapeutische oder ergotherapeutische Betreuung?
- Bei welchem Pflegedienst nehmen Sie an einem Pflegekurs teil?
- Wie wird der Kontakt des Pflegebedürftigen zum sozialen Umfeld aufrechterhalten?
- Welche Möglichkeiten der Pflege und Versorgung werden in Betracht gezogen, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen erheblich verschlechtert? (Palliativpflege, Pflegeheim)
Ihre Entlastungsmöglichkeiten
Als pflegende Angehörige und Pflegeperson sind Sie im häuslichen Pflege- und Betreuungsprozess in vollem Umfang eingebunden. Aber auch Sie benötigen Zeit für Ihre persönlichen Dinge und Angelegenheiten. Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle und belastende Tätigkeit, die ihre Unterbrechungen und Erholungsphasen braucht. In der Zeit Ihrer Pflegeunterbrechungen muss jedoch die Pflege, Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen aufrechterhalten werden. Dies gelingt Ihnen mit einer Ersatzpflegeperson, die durch einen anerkannten häuslichen Pflegedienst zur Verfügung gestellt wird. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eigens mit der Verhinderungspflege geschaffen. Nach umfangreicher Abstimmung und Absprache mit Ihnen und dem Pflegebedürftigen übernimmt der Pflegedienst die Tätigkeiten und Verrichtungen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Pflegekasse ab.