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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird häufig als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezeichnet, da diese in Anspruch genommen werden kann, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist und daher die Versorgung für einen bestimmten Zeitraum nicht leisten kann. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege ab Pflegegrad 2.

Was ist Verhinderungspflege?

Nach § 39 SGB XI ist die Verhinderungspflege eine Leistung der Pflegeversicherung, um die Versorgung eines Pflegebedürftigen sicher zu stellen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein, so kann die Pflegeperson plötzlich erkranken und fällt für einen unbestimmten Zeitraum aus oder die Pflegeperson hat bewusst eine Auszeit geplant und ist z.B. für zwei Wochen im Urlaub. Die Verhinderungspflege kann auch mehrmals über das Jahr verteilt für einige Stunden in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Für die Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege gelten folgende Voraussetzungen, der Pflegebedürftige muss: 

  • mindestens Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
  • zuvor mindestens 6 Monate durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde oder Bekannte) betreut worden sein

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Pro Kalenderjahr stehen Pflegebedürftigen bzw. den pflegenden Angehörigen für die Verhinderungspflege 1.612€ zur Verfügung. Die Höhe des Geldes ist dabei unabhängig vom Pflegegrad.

Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Grundpflege: Dazu gehört Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei Ernährung und Mobilität.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dazu gehört Hausarbeit wie Wäsche waschen, Bettwäsche wechseln, , Reinigungsarbeiten, Kochen, Einkaufen usw.

Wichtig zu wissen: Die Medizinische Behandlungspflege zählt nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege, da sie vom Arzt verordnet wird und von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden muss. 

Wer kann die Vertretung durchführen?

Im Prinzip kann jeder die Tätigkeiten einer Grundpflege durchführen, z.B. andere Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Verhinderungspflege mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes durchzuführen.

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal 6 Wochen, sprich 42 Tage, pro Jahr.

Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?

Die zustehenden 42 Tage von der Verhinderungspflege können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Stunden, Tagen oder Wochen in Anspruch genommen werden.

Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?

Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme beantragt werden, da die Pflege beispielsweise bei Krankheit der Pflegeperson schnell und kurzfristig erfolgen muss. Die Leistungen müssen daher im Vorhinein nicht von der Pflegekasse genehmigt werden.

Wichtig ist nur alle Belege und Nachweise der Anwendungen aufzubewahren, um diese später bei der Pflegekasse einreichen zu können.

Ist die Verwendung der Verhinderungspflege in naher Zukunft geplant, so ist es empfehlenswert sich zeitnah mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.

Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Ja, während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Außerdem werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson weiter von der Pflegekasse gezahlt.

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