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Was ist ein ambulanter Pflegevertrag?

Der Pflegevertrag ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Pflegebedürftigen und einem ambulanten Pflegedienst. Der Vertrag regelt unter anderem die Art und den Umfang der zu erbringenden Pflegeleistungen. Zudem sind darin die anfallenden Kosten, sowie die Haftung und Kündigungsfristen reguliert. Durch den Vertrag können Sie oder Ihr Angehöriger überprüfen, ob die Pflegeleistungen so erbracht wurden, wie dies vertraglich festgelegt wurde.

Was ist ein ambulanter Pflegevertrag?

Ein ambulanter Pflegevertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Pflegebedürftigen und einem ambulanten Pflegedienst. Nachdem Sie oder Ihre Angehörigen sich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben, der zu Ihnen passt und gemeinsam mit einem Berater, z.B. der Pflegedienstleitung oder dessen Stellvertretung ermittelt haben, mit welchen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege der Pflegedienst sie im Alltag entlasten kann, sollte diese in einem Angebot schriftlich festgehalten werden. Zu den niedergeschriebenen Informationen gehören neben den zu erbringenden Leistungen, die anfallenden Kosten sowie die geltenden Kündigungsfristen. In der Regel hält der ambulante Pflegedienst vor allem die anfallenden Kosten in einem separaten schriftlichen Angebot fest.

Juristisch gesehen handelt es sich hierbei um einen sogenannten Dienstvertrag, das heißt der Leistungserbringer (in diesem Fall der ambulante Pflegedienst) muss im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen agieren und schuldet Ihnen (dem Leistungsnehmer) bestimmte Leistungen, jedoch keinen Erfolg der erbrachten Tätigkeiten. Sprich der ambulante Pflegedienst muss lediglich für eine fachgerechte Versorgung sorgen, ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass Sie bspw. nach einem Unfall wieder vollkommen genesen.

Wer sollte einen Pflegevertrag abschließen?

Nur der Pflegebedürftige selbst sollte als Vertragspartner im Pflegevertrag stehen und keine Angehörigen, denn ansonsten kann der ambulante Pflegedienst bei diesen ebenfalls finanzielle Ansprüche geltend machen. Falls der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist den Vertrag selbstständig zu unterzeichnen, kann ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger mit einer Vollmacht in seinem Sinne unterschreiben. Dies sollte jedoch immer durch „in Vertretung“ kenntlich gemacht werden.

TIPP: Wie bei allen Verträgen sollten Sie sich genügend Zeit nehmen den Vertrag in Ruhe und detailliert durchzulesen. Ziehen Sie auch gerne Angehörige oder andere vertraute Menschen zur Beratung hinzu. Eine zweite Meinung schadet nie!

Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Pflegevertrag immer folgende Inhalte enthalten muss:

  • Pflegedokumentation

Die Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes sind dazu verpflichtet täglich zu dokumentieren, welche Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Diese Pflegedokumentationen bleiben beim Pflegebedürftigen zuhause liegen, so kann zu jeder Zeit eingesehen werden, wie die aktuelle Pflegesituation ist und ob sich möglicherweise Veränderungen über die Zeit entwickelt haben.

  • Leistungsnachweis

Der Pflegebedürftige muss den  Nachweis über die erbrachten Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst am Monatsende abzeichnen, bevor der Pflegedienst sie zur Abrechnung bei der Pflegekasse einreicht.

TIPP: Unterschreiben Sie oder Ihr Angehöriger nicht blind Leistungsnachweise, sondern vergleichen Sie diese immer mit den Pflegedokumentationen. Die Angaben in beiden Unterlagen müssen immer übereinstimmen.

  • Rechnung

Außerdem sollten alle vereinbarten Leistungen aus der Grund- und Behandlungspflege mit Einzelpreisen in dem Angebot aufgeführt und verständlich beschrieben sein. Auf keinen Fall sollten dabei Vorauszahlungen vereinbart werden. Hilfreich ist ebenfalls die Kostenbeteiligung von der Pflege- und der Krankenkasse in einer Beispielrechnung darzustellen, um die Höhe des Eigenanteils besser sichtbar zu machen.

Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei den Kosten?

Der Eigenanteil ist der Beitrag, der nach Abzug der Pflegekassenleistungen übrig bleibt. Es sollte aus dem ambulanten Pflegevertrag gut ersichtlich sein, welchen Beitrag der Pflegebedürftige noch privat bezahlen muss. Ambulante Pflegedienste können ebenfalls anteilig von ihren Klienten Investitionskosten, z. B. für die Instandhaltung ihres Fuhrparks, berechnen.

Wie können Sie den Vertrag kündigen?

In der Regel wird ein Pflegevertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Laut Gesetz können Pflegebedürftige den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung, also ohne Einhaltung einer Frist, kündigen, egal was im Vertrag steht. Die Gründe für die Kündigung müssen dabei nicht genannt werden. Außerdem sollte im Vertrag enthalten sein, dass bei einem endgültigen stationären Aufenthalt oder dem Tod des Pflegebedürftigen der Vertrag automatisch endet.

Mit welcher Frist kann der Pflegedienst den Vertrag kündigen?

Sie sollten in dem Pflegevertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist auf Seiten des ambulanten Pflegediensts vereinbaren. Empfehlenswert ist eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen, idealerweise endet die Versorgung erst, wenn Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben.

Eine Ausnahme dieser Regelung besteht nur bei schwerwiegenden Gründen. Dazu zählt z. B. wenn der Pflegebedürftige trotz mehrmaliger Aufforderungen über einen längeren Zeitraum die Rechnungen des Pflegedienstes nicht gezahlt hat. Falls dieser Fall eintritt kann der Pflegedienst kündigen, obwohl die weitere Pflege noch nicht sichergestellt wurde.

Haftet der ambulante Pflegedienst für Schäden durch seine Mitarbeiter?

Ein guter ambulanter Pflegedienst verpflichtet sich für die Schäden zu haften, die seine Mitarbeiter verursacht haben. Dazu zählen z.B. verloren gegangene Schlüssel, verkratzte Möbel oder zerbrochenes Geschirr. Insgesamt sollte die Haftung nicht nur auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein.

Was passiert bei Abwesenheit des Pflegebedürftigen durch Urlaube oder Krankenhausaufenthalte?

In Zeiten, in denen der Pflegebedürftige nicht zu Hause ist, sollte der Pflegevertrag ruhen. Dies kann bei Reha- oder Krankenhausaufenthalten der Fall sein, genauso wie bei Urlauben oder während der Kurzzeitpflege. Es sollte am besten konkret formuliert sein, bis zu welchem Zeitpunkt der Pflegebedürftige den Einsatz des ambulanten Pflegedienstes kostenfrei absagen kann.

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