Pflegebedürftige Menschen können selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Erfolgt die Pflege im häuslichen Umfeld überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen, besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung und soll die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen unterstützen.
- Wer erhält Pflegegeld?
- Wie hoch ist das Pflegegeld?
- Wie wird das Pflegegeld beantragt?
- Wer bezahlt das Pflegegeld?
- Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?
- Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt?
- Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?
- Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt weiterhin gezahlt?
Wer erhält Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie zu Hause gepflegt werden und die Pflege nicht überwiegend durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Zur häuslichen Pflege zählen auch besondere Wohnformen wie betreutes Wohnen, Pflege-Wohngemeinschaften oder die Pflege in der Wohnung der Pflegeperson.
Das Pflegegeld wird monatlich an den pflegebedürftigen Versicherten ausgezahlt.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und ist gesetzlich festgelegt. Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2.
Die Höhe des Pflegegeldes ist unabhängig davon,
wie viele Stunden gepflegt wird,
wie viele Pflegepersonen beteiligt sind,
in welchem Beschäftigungsverhältnis sich die Pflegeperson befindet.
Wer Pflegesachleistungen vollständig in Anspruch nimmt, erhält kein Pflegegeld. Bei einer Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Wie wird das Pflegegeld beantragt?
Der Antrag auf Pflegegeld erfolgt im Rahmen der Antragstellung auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Dabei kann angegeben werden, ob:
ausschließlich Pflegegeld,
ausschließlich Pflegesachleistungen oder
eine Kombination aus beiden Leistungen
in Anspruch genommen werden soll.
Wer bezahlt das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gezahlt. Diese ist bei gesetzlich Versicherten an die jeweilige Krankenkasse angegliedert.
Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus, in der Regel zum Monatsanfang, an den Pflegebedürftigen überwiesen.
Der Anspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung, sodass bei Beginn der Pflege ein anteiliger Betrag ausgezahlt werden kann.
Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt?
Laut Pflegeversicherungsgesetz endet die Zahlung des Pflegegeldes in dem Monat, in dem der anspruchsberechtigte Pflegeversicherte verstirbt.
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?
Pflegegeld, das von der Pflegeversicherung gezahlt wird, ist nicht steuerpflichtig.
Erhalten pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Pflegeleistung, bleiben diese Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei.
Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt weiterhin gezahlt?
Bei einem stationären Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht der Anspruch auf Pflegegeld für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr fort.