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Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Was versteht man unter Pflegegeld?

Pflegebedürftige können selber entscheiden, von wem und in welchem Rahmen sie gepflegt werden möchten – sei es in den eigenen vier Wänden von Familie und Freunden oder in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim.

Wenn sich die Pflegebedürftigen für die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder Bekannte entscheiden, so haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes wird aus dem jeweiligen zugewiesenen Pflegegrad errechnet.

Alle Infos rund um das Pflegegeld, wie hoch der Anspruch ist, wann das Pflegegeld ausbezahlt wird und welche Besonderheiten bei der Steuererklärung beachtet werden müssen erhalten Sie hier – verständlich und kurz zusammengefasst.

Wer erhält Pflegegeld?

Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2-5, die ihre häusliche Pflege alleine durch Angehörige, Bekannte, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbringen, erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.

Zu der häuslichen Pflege zählen ebenfalls Wohnformen, wie das betreute Wohnen, ein Mehrgenerationenhaus oder eine Senioren-WG. Selbst die Pflege in der Wohnung der Pflegeperson wird darunter gefasst.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus den unterschiedlichen Pflegegraden. Gesetzlich haben Pflegebedürftige erst ab dem zweiten Pflegegrad Anspruch auf Pflegegeld.

Die Bezahlung des Pflegegeldes ist unabhängig davon, wie viele Stunden in der Woche eine Pflegeperson den Pflegebedürftigen pflegt. Außerdem ist es nicht ausschlaggebend, in welchem Arbeitsverhältnis die Pflegeperson steht (Vollzeit, Teilzeit, Rente).

Wer Pflegesachleistungen (z.B. erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst) in vollem Umfang ausschöpft, erhält kein Pflegegeld. Eine Erhöhung des Pflegegeldes erfolgt nur, wenn die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird oder wenn es eine gesetzliche Neuregelung erfolgt.

Tabelle Pflegegeld pro Monat

Wie wird das Pflegegeld beantragt?

Bei der Antragstellung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse sollten Sie direkt mit angeben, ob Sie

Wer bezahlt das Pflegegeld?

Bei gesetzlich krankenversicherten Personen wird das Pflegegeld von der Pflegeversicherung bezahlt. Die Pflegeversicherung ist identisch mit Ihrer Krankenversicherung. Wer z.B. bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, der ist auch automatisch bei der Techniker Krankenkasse pflegeversichert.

Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Das Pflegegeld wird bei gesetzlich Krankenversicherten zum ersten des Monats an den anspruchsberechtigten Pflegeversicherten überwiesen. Das bedeutet, dass die Pflegegeldauszahlung für den Monat September auch zum 1. September stattfindet und nicht rückwirkend am Ende des Monats.

Ab dem Tag der Antragstellung wird Versicherten das Pflegegeld ausgezahlt. Daher kann es sein, dass bei der ersten Pflegegeldzahlung das Pflegegeld anteilig für den laufenden Monat abgerechnet und überwiesen wird. Wenn Sie z.B. am 16.09. die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 anerkannt bekommen und gleichzeitig das Pflegegeld in Höhe von 316€ beantragt haben, dann errechnet sich ihr Pflegegeld wie folgt: Pflegezeit vom 16.09 bis 30.09. = 15 Tage.

Bis wann wird das Pflegegeld gezahlt?

Laut Pflegeversicherungsgesetz endet die Zahlung des Pflegegeldes in dem Monat, in dem der anspruchsberechtigte Pflegeversicherte verstirbt. Das Pflegegeld wird demnach noch bis zum Ende des Kalendermonats bezahlt.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Das Pflegegeld von gesetzlichen und privaten Pflegekassen ist nach dem Einkommenssteuergesetz nicht steuerpflichtig.

Die Einnahmen von pflegenden Angehörigen, Freunden oder Bekannte für die häusliche Pflege sind jedoch nur bis zur Höhe des dem Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes steuerfrei.

Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt weiterhin gezahlt?

Bei einem Krankenhausaufenthalt des anspruchsberechtigten Pflegeversicherten wird in den ersten vier Wochen weiterhin Pflegegeld bezahlt, wenn der Pflegebedürftige

  • im Krankenhaus stationär behandelt werden muss
  • eine stationäre Rehabilitation zur Genesung nach einer Erkrankung oder einem Unfall besucht
  • vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nimmt und dabei Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht

Pflegegeld wird bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt des Pflegebedürftigen von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.

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