Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die fĂŒnf Pflegegrade wurden im Rahmen des Zweiten PflegestĂ€rkungsgesetz im Jahr 2016 neu definiert und ersetzen die bisher geltenden drei Pflegestufen. Um im Pflegefall die benötigten Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss weiterhin zuerst ein Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da der Leistungsanspruch bereits ab dem Tag der Antragstellung beginnt.

Im folgenden Blogbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung eine Pflegegrades.

Was wird eigentlich unter PflegebedĂŒrftigkeit verstanden?

Laut § 14 SGB XI gilt folgende Definition, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedĂŒrftig gilt:

„PflegebedĂŒrftig (
) sind Personen, die gesundheitlich bedingte BeeintrĂ€chtigungen der SelbststĂ€ndigkeit oder der FĂ€higkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedĂŒrfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische BeeintrĂ€chtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstĂ€ndig kompensieren oder bewĂ€ltigen können. Die PflegebedĂŒrftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich fĂŒr mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

PflegebedĂŒrftigkeit kann plötzlich auftreten, z.B. nach einem Schlaganfall. In der Regel stellt PflegebedĂŒrftigkeit jedoch einen schleichenden Prozess dar. Sobald Sie feststellen, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmĂ€ĂŸig Hilfe benötigt, um den Alltag zu Hause zu meistern, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, um UnterstĂŒtzung durch einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.

Empfehlenswert ist den Antrag so frĂŒh wie möglich zu stellen, denn entscheidend ist das Datum der Antragstellung und nicht das Datum des Eintritts der PflegebedĂŒrftigkeit. Konkret heißt das, wenn Sie ab Mai pflegebedĂŒrftig sind, den Antrag jedoch erst im Oktober stellen, dann erhalten Sie auch erst ab Anfang Oktober Geld.

Welche Voraussetzungen mĂŒssen gewĂ€hrleistet sein um Pflegeleistungen zu beantragen?

Es muss gewĂ€hrleistet sein, dass die pflegebedĂŒrftige Person mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt hat, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu erhalten. Dabei ist es egal, ob man in die gesetzliche Pflegekasse oder bspw. als Beamter in eine private Pflichtversicherung eingezahlt hat. Bei pflegebedĂŒrftigen Kindern muss entsprechend mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.

Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

GrundsĂ€tzlich ist die Pflegekasse fĂŒr die Bearbeitung des Antrags auf Pflegeleistungen zustĂ€ndig. Diese sind jeweils bei den unterschiedlichen Krankenkassen angesiedelt. Der Antrag sollte am besten von der betroffenen Person selber ausgefĂŒllt werden. Falls diese Person dazu jedoch nicht in der Lage ist, kann auch ein BevollmĂ€chtigter oder Betreuer den Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises muss bei der Antragstellung beigelegt werden.

  • Pflegegrad schriftlich beantragen

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, Ihren Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Es genĂŒgt einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

TIPP: Geben Sie bei dem Antrag nur die nötigsten Angaben an und gehen Sie bezĂŒglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail!

  • Pflegegrad beim PflegestĂŒtzpunkt beantragen

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit alleine oder zusammen mit Ihrem Angehörigen einen PflegestĂŒtzpunkt aufzusuchen, sich dort vor Ort beraten zu lassen und gemeinsam einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.

  • Pflegegrad telefonisch beantragen

Sie haben ebenfalls die Option bei der Pflegekasse anzurufen. Nach Ihrem GesprĂ€ch erhalten Sie ein Formular, welches Sie ausgefĂŒllt und unterschrieben zurĂŒck an die Pflegekasse schicken mĂŒssen.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Gutachter des medizinischen Dienstes, kurz MDK, wird sich bei gesetzlich Versicherten und MEDICPROOF bei privat Versicherten ankĂŒndigen, um einen Termin mit dem Antragsteller zu vereinbaren, damit er sich persönlich ein Bild von der PflegebedĂŒrftigkeit machen kann.

TIPP: Notieren Sie sich am besten im Vorfeld, bei welchen alltÀglichen Aufgaben Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst benötigt, damit Sie diese wÀhrend des Besuchs nennen können.

Nach dem Besuch des Gutachters erhĂ€lt der Antragsteller den Bescheid ĂŒber die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.

Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt worden ist, haben Sie einen Monat lang Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen.

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