Die fünf Pflegegrade wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2016 neu definiert und ersetzen die bisher geltenden drei Pflegestufen. Um im Pflegefall die benötigten Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss weiterhin zuerst ein Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da der Leistungsanspruch bereits ab dem Tag der Antragstellung beginnt.
Im folgenden Blogbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung eine Pflegegrades.
Was wird eigentlich unter Pflegebedürftigkeit verstanden?
Laut § 14 SGB XI gilt folgende Definition, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt:
„Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich auftreten, z.B. nach einem Schlaganfall. In der Regel stellt Pflegebedürftigkeit jedoch einen schleichenden Prozess dar. Sobald Sie feststellen, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe benötigt, um den Alltag zu Hause zu meistern, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, um Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.
Empfehlenswert ist den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn entscheidend ist das Datum der Antragstellung und nicht das Datum des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Konkret heißt das, wenn Sie ab Mai pflegebedürftig sind, den Antrag jedoch erst im Oktober stellen, dann erhalten Sie auch erst ab Anfang Oktober Geld.
Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein um Pflegeleistungen zu beantragen?
Es muss gewährleistet sein, dass die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt hat, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu erhalten. Dabei ist es egal, ob man in die gesetzliche Pflegekasse oder bspw. als Beamter in eine private Pflichtversicherung eingezahlt hat. Bei pflegebedürftigen Kindern muss entsprechend mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.
Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Grundsätzlich ist die Pflegekasse für die Bearbeitung des Antrags auf Pflegeleistungen zuständig. Diese sind jeweils bei den unterschiedlichen Krankenkassen angesiedelt. Der Antrag sollte am besten von der betroffenen Person selber ausgefüllt werden. Falls diese Person dazu jedoch nicht in der Lage ist, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises muss bei der Antragstellung beigelegt werden.
- Pflegegrad schriftlich beantragen
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, Ihren Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Es genügt einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
TIPP: Geben Sie bei dem Antrag nur die nötigsten Angaben an und gehen Sie bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail!
- Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit alleine oder zusammen mit Ihrem Angehörigen einen Pflegestützpunkt aufzusuchen, sich dort vor Ort beraten zu lassen und gemeinsam einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
- Pflegegrad telefonisch beantragen
Sie haben ebenfalls die Option bei der Pflegekasse anzurufen. Nach Ihrem Gespräch erhalten Sie ein Formular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse schicken müssen.
Wie geht es jetzt weiter?
Ein Gutachter des medizinischen Dienstes, kurz MDK, wird sich bei gesetzlich Versicherten und MEDICPROOF bei privat Versicherten ankündigen, um einen Termin mit dem Antragsteller zu vereinbaren, damit er sich persönlich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit machen kann.
TIPP: Notieren Sie sich am besten im Vorfeld, bei welchen alltäglichen Aufgaben Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst benötigt, damit Sie diese während des Besuchs nennen können.
Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.
Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt worden ist, haben Sie einen Monat lang Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen.