Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige Menschen stehen häufig vor der Herausforderung, dass ihre Wohnung oder ihr Haus nicht mehr den veränderten Bedürfnissen entspricht. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Wohnen sicherer zu machen und eine möglichst selbstständige Lebensführung im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Für notwendige Anpassungen können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 € bei ihrer Pflegekasse beantragen.

Wofür ist der Zuschuss gedacht?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dient dazu,

  • die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen,

  • die Pflege für Pflegebedürftige und Pflegepersonen deutlich zu erleichtern,

  • die Selbstständigkeit zu fördern und die Abhängigkeit von Hilfe zu reduzieren.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Anspruch auf den Zuschuss haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, unabhängig vom Alter.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme.

Leben mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss erhöhen:

  • bis zu 16.000 €, wenn vier anspruchsberechtigte Personen zusammenwohnen,

  • bei mehr als vier Pflegebedürftigen wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.

Wo kann man einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ein formloser Antrag ist ausreichend, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme,

  • kurze Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist,

  • ggf. ein Kostenangebot.

Erst nach Bewilligung durch die Pflegekasse können die Kosten bezuschusst werden.

Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?

Die Pflegekasse kann Zuschüsse für Maßnahmen gewähren, die das Wohnumfeld an die Pflegesituation anpassen. Dazu zählen unter anderem:

  • bauliche Veränderungen (z. B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen),

  • technische Anpassungen (z. B. Treppenlifte, höhenverstellbare Sanitärobjekte),

  • Umbauten von Möbeln oder Einrichtungen, die die Pflege erleichtern.

Entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.

Wie häufig kann der Zuschuss beantragt werden?

Verändert sich die Pflegesituation und werden weitere Anpassungen notwendig, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.
Die Bewilligung erfolgt jeweils als Einzelfallentscheidung durch die Pflegekasse.

Beispiele für Umbaumaßnahmen

Bad und WC

  • Umbau von Badewanne zur bodengleichen Dusche

  • Erhöhung oder Anpassung der Toilette

  • Rutschhemmende Bodenbeläge

  • Halte- und Stützgriffe

  • Höhenverstellbare Waschbecken

Küche

  • Unterfahrbare Küchenzeilen

  • Höhenangepasste Arbeitsflächen

  • Absenkbare Hängeschränke

Wohnraum

  • Türverbreiterungen

  • Abbau von Türschwellen

  • Treppenlifte

  • Lichtschalter und Steckdosen in Greifhöhe

Außenbereich

  • Fest installierte Rampen

  • Handläufe an Treppen

  • Gegensprechanlagen oder Türöffner

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