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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Mit zunehmendem Alter werden die körperlichen Beschwerden größer, wodurch der Wohnraum anderen Anforderungen genügen muss, damit Senioren möglichst lange in ihrem eigenem Zuhause wohnen können. Ein Einbau einer barrierefreien Dusche oder eines Treppenlifts ist daher häufig notwendig. Pflegebedürftige können dafür einen Zuschuss bei der Pflegekasse in Höhe von 4.000€ beantragen.

Wofür ist der Zuschuss gedacht?

Der Zuschuss soll …

  • häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen.
  • häusliche Pflege erheblich erleichtern sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegeperson.
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringern.
  • sich nicht nur auf den Ausgleich und die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit oder der Beeinträchtigung der Fähigkeiten beschränken.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad besitzt, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses. Die Höhe beträgt 4.000€, unabhängig davon welcher Pflegegrad vorhanden ist.

Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen kann der Zuschuss vervierfacht werden, also bis zu 16.000€ betragen. Bei mehr als vier Pflegebedürftigen mit Pflegegrad wird der Gesamtbetrag anteilig auf die Bewohner aufgeteilt.

Wo kann man einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, erhalten Sie später auch die Zuschüsse.

Es genügt dafür ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen. Eine Begründung, warum der Umbau eine Erleichterung darstellt, ist ebenfalls empfehlenswert.

Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Man kann grundsätzlich zwischen drei Maßnahmen unterscheiden:  

  • Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendig sind (z. B. Treppenlifter, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe)
  • Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (z. B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen)
  • Technische Hilfen im Haushalt (Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation umgestaltet wird, z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken).

Wie häufig kann der Zuschuss beantragt werden?

Wenn sich die Pflegesituation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese erneut mit bis zu 4.000€ von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von der individuellen Situation der Pflegebedürftigen ab.

Beispiele für Umbaumaßnahmen

Umbaumaßnahmen im Bad und WC

  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Höhenanpassung der Toilette
  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens

Umbaumaßnahmen in der Küche

  • Höhenanpassung der Küchengeräte wie z. B. Herd, Kühlschrank, Spüle
  • unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenoberschränken

Umbaumaßnahmen im allgemeinen Wohnraum

  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau von Treppenliften
  • Installation von Lichtschaltern, Steckdosen, Heizungsventilen auf Greifhöhe
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen innerhalb der Wohnung oder zum Balkon
  • Absenkung des Türspions

Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • Einbau von festinstallierten Rampen
  • Einbau eines Personenaufzuges
  • Anbringung von Handläufen auf beiden Seiten der Treppe
  • Einbau von Gegensprechanlagen

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