Animiertes Herz in der Farbe Lila | Pflegedienst Spengel

Generalistische Pflegeausbildung

Ab dem kommenden Jahr wird es in der Pflege nur noch eine generalistische Ausbildung geben, die die Bereiche der Alten-, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege zusammenfasst. Die ersten zwei Jahre lernen alle Auszubildenden dieselben Inhalte bevor im dritten Lehrjahr eine Spezialisierung möglich ist.

Was bedeutet „Generalistik“ bzw. „generalistische Pflegeausbildung“?

Durch die ZusammenfĂŒhrung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ entsteht ein neues Berufsbild der „Pflegefachfrau“ bzw. des „Pflegefachmannes“.

Alle Auszubildenden sind nach Abschluss dieser Ausbildung befĂ€higt die Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen zu ĂŒbernehmen, wodurch bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten entstehen.

Kann man sich wÀhrend der Ausbildung in einem bestimmten Bereich spezialisieren?

Ja, die Auszubildenden können sich wĂ€hrend ihrer Ausbildung auf einen bestimmten Bereich spezialisieren. Wenn sich die zukĂŒnftigen PflegefachkrĂ€fte auf die Altenpflege spezialisieren wollen, können sie einen Vertiefungseinsatz in der ambulanten bzw. stationĂ€ren Akut- und Langezeitpflege mit der Ausrichtung auf die Langzeitpflege absolvieren, wodurch im letzten Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss als “Altenpfleger/in” angestrebt wird. 

Gleiches gilt fĂŒr den Abschluss als “Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in”. Wenn sich die zukĂŒnftigen PflegefachkrĂ€fte auf die Kinderpflege spezialisieren wollen, können sie einen Vertiefungseinsatz in der pĂ€diatrischen Versorgung absolvieren, wodurch im letzten Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss als “Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in” angestrebt wird.

Das Wahlrecht sollte zwischen vier bis sechs Monaten vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels erfolgen, bis zu diesem Zeitpunkt haben die Auszubildenden bereits alle maßgeblichen Einsatzbereiche einmal kennengelernt.

Was ist der „TrĂ€ger der praktischen Ausbildung“?

Der Begriff „TrĂ€ger der praktischen Ausbildung“ bezeichnet die Einrichtung, die die praktische Ausbildung ĂŒbernimmt.

Folgende Einrichtungen können “TrĂ€ger der praktischen Ausbildung” sein:

  • ambulante Pflegedienste, die VersorgungsvertrĂ€ge mit den Pflege- und mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.
  • voll- und teilstationĂ€re Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben,
  • zur Versorgung zugelassene KrankenhĂ€user.

Wie lange dauert die Ausbildung? Unter welchen Bedingungen kann sie verkĂŒrzt werden?

Die Vollzeitausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert drei Jahre.

Auf Antrag kann die generalistische Pflegeausbildung verkĂŒrzt werden, wenn bereits eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. Teile davon auf die Ausbildungsdauer angerecht werden. Durch die Weiterqualifizierung zur Pflegehelferin/ zum Pflegehelfer kann die Ausbildungszeit ebenfalls verkĂŒrzt werden.

Kann die Ausbildung auch in Teilzeit oder berufsbegleitend durchgefĂŒhrt werden?

Die generalistische Pflegeausbildung kann sowohl in Teilzeit als auch berufsbegleitend durchgefĂŒhrt werden. Die Ausbildungsdauer kann sich dadurch jedoch auf bis zu fĂŒnf Jahre verlĂ€ngern.

Muss fĂŒr die generalistische Pflegeausbildung Schulgeld gezahlt werden?

Nein, die generalistische Pflegeausbildung ist fĂŒr alle Auszubildenden kostenfrei. Außerdem muss die Schule alle fĂŒr den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel kostenlos zur VerfĂŒgung stellen. Genauso wie der TrĂ€ger der praktischen Ausbildung dazu verpflichtet ist, alle Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate kostenlos anzubieten.

Obendrein muss der TrĂ€ger der praktischen Ausbildung den Auszubildenden eine angemessene VergĂŒtung bezahlen.

Was Ă€ndert sich fĂŒr angehende PflegefachkrĂ€fte, die jetzt bereits in der Ausbildung sind?

FĂŒr Auszubildende, die sich zurzeit in einer Ausbildung nach dem alten Kranken- bzw. Altenpflegegesetz befinden, Ă€ndert sich durch die EinfĂŒhrung der generalistischen Ausbildung nichts. Die zukĂŒnftigen PflegefachkrĂ€fte setzen ihre Ausbildung ganz normal fort und erhalten nach erfolgreich bestandener PrĂŒfung den Abschluss als “Altenpfleger/in” oder als “Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in”.

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