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Pflege 2024: Das ändert sich ab Januar

Mit dem Beginn des neuen Jahres treten auch im Bereich der Pflege bedeutende Veränderungen in Kraft. Ab dem 01.01.2024 gelten für bestimmte Pflegeleistungen höhere Beträge, während der Zugang zu anderen erleichtert wurde. Die wesentlichen Änderungen resultieren aus der Pflegereform von 2023, dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Pflegeleistungen 2024: Änderungen im Überblick Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind vor allem die Neuerungen bei den Pflegeleistungen von Interesse. Professionelle Pflegekräfte bleiben in diesem Überblick unberücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen bei den Pflegeleistungen 2024 umfassen:

Pflegegeld 2024

Zu Beginn des Jahres erhöht sich das Pflegegeld um 5 Prozent. Personen, die bereits Pflegegeld beziehen, erhalten automatisch ab Januar eine entsprechende Erhöhung. Diese Anpassung ist die erste seit 2017, eine weitere folgt zum 01.01.2025 mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent.

Pflegesachleistungen 2024

Auch die Pflegesachleistungen steigen zu Jahresbeginn um 5 Prozent. Pflegekassen rechnen ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag für diejenigen, die bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Anpassung stellt die erste seit 2022 dar, eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgt ebenfalls am 01.01.2025.

Verhinderungspflege 2024: Das Entlastungspaket

Das Entlastungsbudget erleichtert ab dem 01.01.2025 die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bereits ab 2024 haben junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 Zugang zu einem vorgezogenen Entlastungsbudget von 3.386 Euro. Dies ermöglicht eine flexiblere Finanzierung und führt zu einer Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Pflegeunterstützungsgeld 2024

Neu im Jahr 2024 ist, dass berufstätige pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern jährlich beanspruchen können. Diese Regelung ermöglicht eine kontinuierliche Unterstützung angesichts sich verändernder Herausforderungen in der Pflege.

Auskunft über Pflegeleistungen

Ab dem 01. Januar 2024 können Pflegebedürftige von der Pflegekasse Auskünfte über die Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate einfordern. Diese Aufstellung ist alle sechs Monate erhältlich und ermöglicht Einblicke in die Abrechnungsunterlagen verschiedener Leistungserbringer.

Zuschlag zu Pflegekosten im Heim 2024

Die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten in stationären Pflegeheimen steigen ab dem 01.01.2024 gestaffelt an. Diese Erhöhung berücksichtigt die Aufenthaltsdauer und beträgt im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Mitnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Ab Juli 2024 wird die Mitaufnahme von pflegebedürftigen Personen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erleichtert. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, und der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht während dieser Zeit.

Mit diesen Änderungen bringt das Jahr 2024 positive Entwicklungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Anpassung der Pflegeplanung in Anspruch zu nehmen.

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