- Erhöhung des Pflegegeldes
- Anhebung der Pflegesachleistungen
- Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
- Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
- Auskunft über Pflegeleistungen
- Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege
- Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Pflegegeld 2024
Zu Beginn des Jahres erhöht sich das Pflegegeld um 5 Prozent. Personen, die bereits Pflegegeld beziehen, erhalten automatisch ab Januar eine entsprechende Erhöhung. Diese Anpassung ist die erste seit 2017, eine weitere folgt zum 01.01.2025 mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent.
Pflegesachleistungen 2024
Auch die Pflegesachleistungen steigen zu Jahresbeginn um 5 Prozent. Pflegekassen rechnen ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag für diejenigen, die bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Anpassung stellt die erste seit 2022 dar, eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgt ebenfalls am 01.01.2025.
Verhinderungspflege 2024: Das Entlastungspaket
Das Entlastungsbudget erleichtert ab dem 01.01.2025 die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bereits ab 2024 haben junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 Zugang zu einem vorgezogenen Entlastungsbudget von 3.386 Euro. Dies ermöglicht eine flexiblere Finanzierung und führt zu einer Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Pflegeunterstützungsgeld 2024
Neu im Jahr 2024 ist, dass berufstätige pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern jährlich beanspruchen können. Diese Regelung ermöglicht eine kontinuierliche Unterstützung angesichts sich verändernder Herausforderungen in der Pflege.
Auskunft über Pflegeleistungen
Ab dem 01. Januar 2024 können Pflegebedürftige von der Pflegekasse Auskünfte über die Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate einfordern. Diese Aufstellung ist alle sechs Monate erhältlich und ermöglicht Einblicke in die Abrechnungsunterlagen verschiedener Leistungserbringer.
Zuschlag zu Pflegekosten im Heim 2024
Die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten in stationären Pflegeheimen steigen ab dem 01.01.2024 gestaffelt an. Diese Erhöhung berücksichtigt die Aufenthaltsdauer und beträgt im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Mitnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Ab Juli 2024 wird die Mitaufnahme von pflegebedürftigen Personen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erleichtert. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, und der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht während dieser Zeit.
Mit diesen Änderungen bringt das Jahr 2024 positive Entwicklungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Anpassung der Pflegeplanung in Anspruch zu nehmen.