Die Grundpflege ist Teil der Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Sie umfasst pflegerische Hilfen für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen alltägliche Grundverrichtungen nicht mehr selbstständig oder nur noch teilweise bewältigen können.
Ziel der Grundpflege ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder zu fördern.
Was ist Grundpflege?
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft Hilfe bei grundlegenden Tätigkeiten des täglichen Lebens benötigt. Diese Unterstützung kann durch Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, pflegende Angehörige oder andere Betreuungspersonen erfolgen.
Dabei sollen Pflegebedürftige nicht vollständig „abgenommen“, sondern im Sinne der aktivierenden Pflege zur eigenen Mitwirkung angeleitet und motiviert werden.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Ein Anspruch auf Leistungen der Grundpflege besteht im Rahmen der Pflegeversicherung grundsätzlich bei Pflegegrad 2 bis 5.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf klassische Grundpflegeleistungen als Pflegesachleistung oder Pflegegeld. Sie können jedoch Unterstützungsleistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
Welche Bereiche umfasst die Grundpflege?
Die Grundpflege gliedert sich in drei zentrale Bereiche:
Körperpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, bei der Zahn-, Haar- und Nagelpflege, beim Rasieren sowie bei der Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung.
Ernährung
Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung der Nahrung sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Mobilität
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen sowie Treppensteigen.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung gehören nicht zur Grundpflege.
Welche Hilfeformen gibt es bei der Grundpflege?
Je nach Bedarf können bei der Grundpflege unterschiedliche Hilfeformen zum Einsatz kommen:
Beaufsichtigung: Kontrolle und Beobachtung der Durchführung
Unterstützung: Bereitstellung von Hilfsmitteln oder Materialien
Anleitung: Erklären, Anleiten und Lenken der Handlung
Teilweise Übernahme: Übernahme einzelner Teilhandlungen
Vollständige Übernahme: komplette Durchführung durch die Pflegeperson
Jede Grundverrichtung umfasst dabei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Grundpflege?
Die Begriffe „kleine“ und „große Grundpflege“ sind keine gesetzlichen Begriffe, sondern stammen aus der Praxis und der Leistungsabrechnung ambulanter Pflegedienste.
Große Grundpflege: Ganzkörperpflege, z. B. Waschen oder Duschen des gesamten Körpers
Kleine Grundpflege: Teilkörperpflege, z. B. Waschen einzelner Körperbereiche
Welche Leistungen konkret erbracht werden, richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und der vereinbarten Versorgung.