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Pflegegrad 2 – Welche Leistungen stehen mir zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse zu. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In welcher Höhe die Zuschüsse bei Pflegegrad 2 sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.

Definition „Pflegegrad 2“

Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala. Pflegebedürftige, die diesen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, können ihren Alltag nur mit „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.

Kriterien und Voraussetzungen

Wer einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt, wird zuhause durch einen Mitarbeiter des MD bzw. des MEDICPROOF in seinen sechs Aktivitätsbereichen begutachtet. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte vergeben. Als Voraussetzung für den Pflegegrad 2 muss der Gutachter insgesamt zwischen 27 und 47,5 Punkten vergeben haben.

Pflegebedürftige, die vor der Änderung des Pflegegesetzes Pflegestufe 0 oder 1 hatten wurden ohne eine erneute Begutachtung in den Pflegegrad 2 überführt.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben monatlich Anspruch auf 347 € Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde bzw. auf 761 € für Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Genauso wie bei allen anderen Pflegegraden stehen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ein Entlastungsbeitrag von monatlich 131 € zur Verfügung. Das Geld kann bspw. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter ausgegeben werden.

Kurzzeitpflege

Muss ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 vorübergehend vollstationär versorgt werden, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, können die entstehenden Kosten seit 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finanziert werden.

Außerdem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes in Höhe von 173,50 € pro Monat.

Verhinderungspflege

Kann die häusliche Pflege aufgrund von Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen vorübergehend nicht sichergestellt werden, steht seit 2025 ein jährliches Gesamtbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung, das gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann.

Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 173,50 € pro Monat gezahlt.

Tagespflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Tages- und Nachtpflege in Höhe von bis zu 689 € pro Monat. 

Diese Leistungen werden nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 2 stehen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu bis zu 4.180 € zu.

Der Zuschuss kann bei verändertem Pflegebedarf erneut bewilligt werden.

Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 42 € monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem können Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 können kostenlos Beratungstermine für eine optimierte pflegerische Versorgung oder für den altersgerechten Wohnungsumbau.

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