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Pflegegrad 2 – Welche Leistungen stehen mir zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse zu. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In welcher Höhe die Zuschüsse bei Pflegegrad 2 sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.

Definition “Pflegegrad 2”

Der Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste Pflegegrad auf der momentan geltenden fünfstufigen Skala. Pflegebedürftige, die diesen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, können ihren Alltag nur mit „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ bewältigen.

Kriterien und Voraussetzungen

Wer einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt, wird zuhause durch einen Mitarbeiter des MDK bzw. des MEDICPROOF in seinen sechs Aktivitätsbereichen begutachtet. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden daraufhin Punkte vergeben. Als Voraussetzung für den Pflegegrad 2 muss der Gutachter insgesamt zwischen 27 und 47,5 Punkten vergeben haben.

Pflegebedürftige, die vor der Änderung des Pflegegesetzes Pflegestufe 0 oder 1 hatten wurden ohne eine erneute Begutachtung in den Pflegegrad 2 überführt.

Wie viel Geld steht mir zu?

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben monatlich Anspruch auf 316€ Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde bzw. auf 689€ für Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Genauso wie bei allen anderen Pflegegraden stehen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ein Entlastungsbeitrag von monatlich 125€ zur Verfügung. Das Geld kann bspw. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter ausgegeben werden.

Kurzzeitpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss, stehen ihm von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr 1.612€ zur Verfügung.  

Wer keine Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen nutzt, kann für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224€ für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen.

Außerdem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes in Höhe von 158€ pro Monat.

Verhinderungspflege

Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen einen finanziellen Zuschuss von 1.612€ für höchstens 28 Tage pro Jahr.

Während der Verhinderungspflege wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes in Höhe von 158€ pro Monat gezahlt.

Wer keine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann für bis zu sechs Wochen pro Jahr die Verhinderungspflege nutzen. Diese wird von der Pflegekasse mit bis zu 2.418€ pro Jahr bezuschusst.

Tagespflege

Pflegeversicherten mit Pflegegrad 2 steht kein extra Geld für die Tages- oder Nachtpflege zu, sie können jedoch den monatlichen Betrag der Pflegesachleistungen von 689€ dafür verwenden.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Pflegeversicherten mit Pflegegrad 2 steht kein extra Geld für die Tages- oder Nachtpflege zu, sie können jedoch den monatlichen Betrag der Pflegesachleistungen von 689€ dafür verwenden.

Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 40€ monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, dazu zählen z.B. Desinfektionsmittel oder auch Einmalhandschuhe. Zudem können Zuschüsse für technische Hilfsmittel, wie die Nutzung eines Hausnotrufs, bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 können kostenlos Beratungstermine für eine optimierte pflegerische Versorgung oder für den altersgerechten Wohnungsumbau.

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